WG-Zimmer Wasserschaden,unbewohnbar,Mietminderung?
Es geht um folgendes in meinem WG-Zimmer ist ein Wasserschaden unter der Decke der sich bis in die Wände zieht und tropft . Es wurde in die Decke nun ein großes Loch gemacht , es soll wohl vom Balkon des Nachbars ausgehen irgendwie das der Schaden ist. Der Vermieter war da und hatte persönlich zugesichert so schnell wie möglich jemanden kommen zu lassen um es zu reparieren . Aber es passiert nichts , Vermieter reagiert auch nicht auf Anrufe. Der Gestank im Zimmer der durch den Wasserschaden entstanden ist , ist unzumutbar so das man es kaum 5 Minuten drin aushält , also in meinen Augen auch nicht bewohnbar ist . Deswegen bin ich bei einem Freund untergekommen. Aber wie gehe ich jetzt weiter vor . Wollte ein Schreiben per Einschreiben dem Vermieter schicken , aber soviel ich weiß darf man ja eigentlich sofort die Miete kürzen erst wenn nach Mängelanzeigefrist der Schaden nicht beseitigt wurde, aber trotzdem kann ich ja zurzeit nicht drin wohnen und bezahle Miete , wie gehe ich nun am besten vor?
1 Antwort
Vermutlich hast du die Miete für Monat Januar 2015 bezahlt. Seit wann ist der Schaden dem Vermieter bekannt? Seit wann wohnst du bei einem Freund?
Schon jetzt wäre der Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn du für deine Unterkunft beim Freund eine Miete bezahlen würdest, weil deine Wohnung unbewohnbar ist. Sollte also die Wohnung am 3. Februar immer noch unbewohnbar sein, musst du keine Miete bezahlen sondern erklärst dem Vermieter eine 100% Mietminderung solange, bis der Schaden beseitigt ist. Die eingesparte Miete kannst du dann deinem Freund geben. Lass dir das quittieren. Die Januarmiete kannst du aufgrund der Schadensersatzforderung nicht zurück verlangen. Erkläre dem Vermieter auch, dass ein zu langes Warten auf die Instandsetzung dich bewegen wird, eine Instandsetzungklage am AG einzuleiten, denn du selbst kannst keine Ersatzvornahme in deiner Wohnung bewerkstelligen.
Jegliche Post an den Vermieter ist ein Beweisstück. Deshalb wähle die Zustellungsart: Bezeugter Briefeinwurf.