Beide Eltern ALG 2, Sohn will Studieren. Kann die Arge Ihn zwingen Bafög zu nehmen?
hallo wer kann helfen?
vereinfacht gefragt:
Vater, Mutter, Sohn wohnen zusammen.
Eltern 40 Jahre gearbeitet, jetzt leider beide ALG 2. Sohn 20 Jahre möchte Studieren, aber ohne Bafög zu nehmen um sich nicht zu verschulden.
Sohn bekommt 300,-€ Regelleistung abzüglich 180€ Kindergeld.
Kann Arge den Sohn zwingen Bafög zu nehmen ?
Wenn ja, wird ihm die Regelleistung 300€ abzüglich Kindergeld 180€ nicht mehr bezahlt, oder auch sein Anteil an der Miete 250€ nicht mehr bezahlt?
Problem ist das Arge hat Miete auf 3x250€ aufgeteilt: Vater 250€, Mutter 250€ und Sohn 250€.
Wie wohnen Vater und Mutter in Wohnung weiter wenn Anteil von Sohn nicht mehr bezahlt wird?
Muss Sohn sich aus Wohnung abmelden damit den Eltern 250€ für Miete nicht abgezogen werden oder darf Sohn angemeldet bleiben?
Vielen Dank für eure Hilfe
9 Antworten
ja..Du mußt Bafög beantragen und erhälst das KG wenn Du ausziehst
Deine Eltern müssen sich dann was kleineres oder billigeres suchen, dafür haben die in der Regel 6 Monate Zeit,
wenn die das nicht möchten wird deren H4 um die dann entsprechenden ungerechtfertigtem Mehrkosten gekürzt und die zu teure Wohnkosten incl. der Nebenkosten dürfen die dann von ihrem H4 selber bezahlen
Nein sie können keinen Zwingen aber die brauchen auch die Kosten nicht übernehmen und werden es abhalten da durch Bafög einkommen da währe
Das Jobcenter kann niemanden zu etwas zwingen. Allerdings bekommt der Sohn als Student keine ALG2-Leistungen mehr - auch keine Miete und Heizkosten (KdU). Womit er seinen Lebensunterhalt bestreitet ist dem JC egal.
Die KdU werden immer durch die Anzahl der Bewohner geteilt. Solange er also weiter dort wohnt, muss er seinen Anteil selbst bezahlen - egal ob von Bafög oder Job oder Erbschaft ...
Wenn er auszieht (also abmeldet), werden die Kosten nur noch auf die Eltern aufgeteilt. Sie erhalten somit die kompletten KdU.
BAföG ist vorrangig vor ALG-II - 20% des BAföG-Bedarfs bleiben als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei.
Wer, trotz eines bestehenden Anspruchs vorsätzlich kein BAföG beantragt, macht sich in Höhe des ihm ansonsten zustehenden BAföG ersatzpflichtig (§ 34 SGB II - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) - Voraussetzung ist Volljährigkeit.
Das ist ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Die Durchsetzung erfolgt mittels Leistungsbescheid - die Forderung kann auch mit laufenden Leistungen verrechnet werden.
Hierbei werden nicht nur die Leistungen zurückgefordert, die den Leistungsbzeihern direkt zufließen, sondern auch die Kranken-/Pflegeversicherungsleistungen und sonstige sog. "passive Leistungen".
Hi, du musst keine Angst vom dem Bafög haben.
Die Rückzahlung läuft sehr moderat ab. Informiere dich da mal.
Desweiteren, selbst wenn am Studiumsende noch zusätzlich ein Studiendarlehen notwenig wird, keine Panik.
Das Studium ist doch deine Investition in die Zukunft. Du willst einen (hoffentlich) gutbezahlten, qualifizierten Beruf ausüben. Das Studium ist doch nicht "just for fun".
Ich denke, die Mehrzahl der Studenten wird Bafög beziehen.
Andere Möglichkeit, duales Studium wo auch eine Vergütung gezahlt wird oder
Stipendien. Wer die Möglichkeit und Fähigkeit hat, soll studieren!