7 Jahre nach Trennung fordert Ex Möbel zurück die er mir überlassen hat
Ich habe mich vor 7 Jahren von meinem Ex-Freund getrennt. Nach 15 Jahren Beziehung wurden na klar auch einige Möbel angeschafft, zum Teil von ihm bezahlt, zum Teil von mir bezahlt. Er hat nie Miete oder Nebenkosten bezahlt. Bei der Trennung haben wir die Möbel und auch den Hausrat aufgeteilt (leider nicht schriftlich fixiert) und er hat mir das Sofa und Schlafzimmer (wurde von ihm bezahlt) als Ausgleich für die Miet- und Nebenkosten überlassen. Jetzt ruft er bei meinen Eltern an und sagt " Ihr könnt ihr Ausrichten am nächsten Samstag hole ich das Sofa ab". Ich habe dieses Sofa nicht mehr , da es nach 10 Jahren kaputt war. Kann er die Möbel nach so langer Zeit überhaupt zurückfordern?
6 Antworten
Dann richte ihm aus, das er sich den Weg sparen kann, da das Sofa nach zehnjähriger Nutzung unbrauchbar wurde und entsorgt ist :-)
Wenn du magst, aber überflüssigerweise, um die Hinweise ergänzt, dass es darüber auch eine ganz anderslautenden Einigung gab und im Übrigen seine vermeindlichen Ansprüche längst verjährt sind, § 195 BGB.
Wenn du mir die persönliche Bemerkung gestattest: Dieser Verlust ist ein Gewinn, und damit meine ich nicht das Sofa :-)
G imager761
Nö kann er nicht
Nein, die regelmüßige Verjährungsfrist ist drei Jahre § 195 BGB.
Auf die Schnelle fallen mir da die 2 Dinge ein:
§ 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
§ 530 Widerruf der Schenkung wegen Undanks
Nur bei Grundstücken und Immobilien 10 Jahre.
Welche Schenkung? Welche Überlassung (Leihe)?
Lesen hilft:
- "und er hat mir das Sofa und Schlafzimmer (wurde von ihm bezahlt) als Ausgleich für die Miet- und Nebenkosten überlassen."
- "Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.", § 602 BGB. Meint: Was nach Jahren weg muß, ist weg.
G imager761
Hat er sich wohl mal wieder getrennt? Und jetzt fehlt ihm ein Sofa?
;-)
Wie muss man drauf sein, um sich derart der Lächerlichkeit preiszugeben? Nach sieben Jahren!
Völliger Schwachsinn. Du kannst sein Gedöns schlankweg ignorieren.
1. Sein Anspruch ist längst verjährt und auch verwirkt. Jetzt nach 15 Jahren anzukommen - da wird ihn jeder Richter abblitzen lassen. Keine Chance, das durchzusetzen.
2. Außerdem hat sein Anspruch nie bestanden. Er hat Dir die Sachen überlassen, etwas anderes wird er Dir nicht nachweisen können.
Bei Schenkungen? Bzw. bei Überlassung?