WEs um steht das Pflegegeld zu?

6 Antworten

Lebst Du mit Deinem Mann zusammen? Habt Ihr getrennte Kassen?

Solltet Ihr zusammenleben und gemeinsame Kasse haben, spielt es ja keine Rolle, auf wessen Namen das Geld bezahlt wird. Es fließt eben in das gemeinsame Einkommen.

So wär das zumindest bei uns.

einfach85Ick 
Beitragsersteller
 19.11.2017, 21:52

Also wir  leben leider  noch zusammen und wir  sind  beide  als  Pflegeperson Ei getragen nur  es  kommt  auf  sein  Konto und ich  weiss nicht  was  er  mit  dem  Geld  macht  .Er  sagt  er  würde  das  Geld  auf  sein  separates  Konto für  den  Sohn  einzahlen  aber  ein  Beweis ha e be  ich  nicht  wir  Wirtschaften getrennt voneinander gut  ich ja d

Habe noch  das  Kindergeld aber ist  das  nicht  für  beide Eltern gedacht eigendlich?

Allexandra0809  19.11.2017, 21:53
@einfach85Ick

In diesem Fall solltest Du das bei der Pflegekasse melden und das Geld auf Dein Konto überweisen lassen.

Melde das umgehend der Pflegekasse - das ist Mißbrauch des Pflegegeldes

Ersteinmal steht rechtlich das Pflegegeld der pflegebedürftigen Person zu.

Und hat dein "Lebnesgefährte" Unterschriftenvollmachten und oder Sorgerecht für ihn?

Wenn beides nein, so durfte er den Antrag ansich nicht stellen, denn das dürfen bei Kindern nur die Personen die das Sorgerecht haben.

Und n un zur Sache. Es wurde ein Antrag auf eine Pflegestufe gestellt. Richtig?

Dann beauftragt die Pflegekasse den MDK zur Begutachtung des pflegebeürftigen im häuslichen Umfeld.

Sprich der Gutachter kommt ins Haus.

Zuvor jedoch kommt ein Schreiben des MDK in dem der Termin der Begutachtung mitgeteilt wird.

Und das willst du alles nicht mitbekommen haben?

Sehr merk und fragwürdig.

So ganz verstehe ich das nicht.

Aber sei es drumm.

Du rufst bei der Pflegekasse an, besser ist jedoch dies schriftlich zu tun, und teilst denen mit, dass du die Pflegeperson bist und das Sorgerecht hast.

Und du teilst denen auch deine Bankverbindung mit, dass die Zahlungen dann umgehend auf dein Konto erfolgen.

Griesuh  20.11.2017, 08:47

Nachtrag: Und wer in einen Pflegegrad eingestuft ist, der muss der Pflegekasse Pflegeberatungsbesuche n. § 37.3 SGB XI nachweisen.

Erfolgen diese Pflegeberatungsbesuche nicht kann die Kasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung kompl. einstellen.

Ihr müsst euch für den Pflegeberatungsbesuch einen örtl. ambul. Pflegedienst aussuchen und diesen mit dem Pflegeberatungsbesuch beauftragen.

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Diese Pflegeberatungsbesuche müssen bei Pflegegrad 2 u. 3 einmal pro Halbjahr und in Pflegegrad 4 u. 5 einmal pro Quartal der Pflegekasse nachgewiesen werden.

Und auch davon willst du nichts mitbekommen haben?

Wenn du als Pflegeperson eingetragen bist, teile der Pflegekasse deine Kontonummer mit als "neue Kontonummer".

Der Medizinische Dienst der Krankenkasse muss doch bei Euch gewesen sein und Dein Kind begutachtet haben.

Akka2323  20.11.2017, 17:16

Das kann man aber ändern.

Griesuh  20.11.2017, 08:38

Das hat nicht mit der Kontoangabe zu tun.

Die Kontoangabe auf welches das Pflegegeld gezahlt werden soll, wird schon im Antrag auf einen Pflegegrad angegeben.