Pflegegeld einbehalten?
Meine Schwiegermutter hat Pflegegrat 1 und bekommt Pflegegeld. Die häusliche Pflege rechnet monatlich mit der Krankenkasse ab. Der nicht verbrauchte Betrag behält die Krankenkasse jedoch zurück mit der Begründung, dass es mit geänderten Bedingungen verrechnet wird. Ist das so erlaubt?
7 Antworten
was sind geänderte bedingungen - wisst ihr das ? ich kenne das von meinem vater anders. ich war als pflegende person bei der kk bekannt und mein vater hat mir von dem pflegegeld immer benzingeld gegeben, bzw. seiner einkaufshilfe was gegeben - er hat den restbetrag immer ausbezahlt bekommen
Bei Pflegegeld gibt es keinen restbetrag. Das Pflegegeld wird immer mtl. in voller Höhe des entsprechenden Pflegegrades an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Hm, hier gibt es wohl etliche Missverständnisse.
bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sach oder Kombileistung.
Bei Pflegegrad 1 stehen mtl. 125€ bereit für sogenannte zusätzliche Entlastungsleistungen.
Und dieser Betrag kann nur von zugelassenen Pflegeinrichtungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegegeld und oder andere Leistungen aus der Pflegekasse gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Und übrigens, das Pflegegeld steht zur freien Verwendung bereit. da rechnet kein einziger ambul. Pflegedienst mit der Pflegekasse ab.
Die Kombi oder Sachleistung gibt es, wenn der Pflegebedürftige sich Leistungen bei einem zugelkassenen ambul. Pflegedienst eingekauft hat.
Und ja, wurde keine Pflegeperson benannt, so kann die Kasse den restanteil zurückbehalten.
Um hier eine wirklich verwertbare Antwort zugeben ist zu klären welchen Pflegegrad sie nun den in der Tat hat.
Grüße von einem Krankenpfleger, Pflegedienstleitung, Pflegeberater und Wundmanager
Normalerweise ist das Pflegegeld zur freien Verwendung.
Werden hier über die Krankenkasse evtl. Pflegehilfsmittel finanziert? Da kann dann schon eine verrechnung stattfinden.
Generell solltest du mal nachlesen, um was es genau geht (Bedingungen).
Das kommt mir komisch vor. Das übrige Pflegegeld könnte doch deine Mutter gebrauchen, um notwendige Handreichungen durch Familienmitglieder zu honorieren. Mit welchen Bedingungen will die Krankenkasse das denn verrechnen? Was hat sich geändert oder wird sich ändern? Fragt mal bei einem Pflegestützpunkt nach, wie das Verhalten der Kasse zu werten ist.
Bei Pflegegrad 1 werden nur Sachleistungen in höhe von 125 Euro bezahlt.Kein Bargeld.
Zusätzlich kann man noch zum beispiel bei Sanubi Pflegemittel wie Betteinlagen Desinfektionmittel usw in höhe von 40 Euro pro Monat bekommen.