AOK will nach 2,5 Jahren Pflegegeld zurück

3 Antworten

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Mit welcher Begründung fordert die AOK das Geld zurück? Wurde das Geld nach dem Tod des zu Pflegenden bezogen?

SaVer79  01.07.2014, 06:37

Warum beantwortest du die Fragen nicht? Verjährung ist nach 2,5 Jahren höchstwahrscheinlich noch nicht eingetreten..,,,

Sunny13587 
Beitragsersteller
 01.07.2014, 06:20

Warum kommt die Krankenkasse nach so langer Zeit? Heute ist es schwer nachvollziehbar, da leider Unterlagen weggeworfen wurden! Dann ist es auch nicht schön, daß die Kasse innerhalb von 4 Wochen mehr als 1500,00 Euro haben möchte. Gibt es keine Verjährung?

Man muss hier alle Fakten wissen um etwas zu raten.
Wenn Leistungen entgegen genommen wurden, die nicht gerechtfertigt waren,
muss natürlich zurück gezahlt werden. Niemand hat etwas zu verschenken.
Und 4 Wochen sind ja meiner Meinung nach auch eine angemessene Zeit.

hegy27  04.07.2014, 08:02

Überall werden Vorgänge überprüft und hinterfragt. Scheinbar ist das Geld zuviel gezahlt worden und daher besteht das Recht auf eine Rückzahlung. Sicher ist es schlimm, dass damit alte Wunden wieder aufgerissen werden, aber was Recht ist, muss Recht bleiben.

Sunny13587 
Beitragsersteller
 01.07.2014, 06:14

Einfach mal so 1500,00 Euro zahlen innerhalb von 4 Wochen? Nach 2,5 Jahren? Warum wurde nicht vorher nachgefragt?

Koifrau  01.07.2014, 06:23
@Sunny13587

Ich habe geschrieben: erzähle mal alle Fakten, worum es geht.
Wenn Du Geld bekommen hast, was Dir nicht (mehr) zu steht, dann
musst Du es zurück bezahlen. Woher soll ich wissen, warum "vorher"
nicht gefragt wurde. Vor was? ...
Wird ungerechtigterweise ein Betrag einbehalten, dann muss er zurück
überwiesen werden. Warum habt ihr denn das Geld genommen, wenn es
euch nicht mehr zu steht?!

imager761  01.07.2014, 07:06
@Sunny13587

Das sind juristische Feinheiten, keine Höflichkeitsfloskeln: Hemmung der Verjährung, Inverzugsetzung. Damit will die AOK erst einmal ihre Forderung absichern.

Unterstellt, die Forderung besteht zurecht, weil ihr etwa nach dem Tod des Bedürftigten noch gezahltes Pflegegeld einbehalten habt, bietet an, sie in den nächsten 3 Monaten mit jeweils 500 EUR zu bezahlen und wartet das Entgegenkommen der AOK ab.

Untätig, rsikiert ihr kostenpflichtigen Forderungseinzug :-(

Sunny13587 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 00:15
@Koifrau

AOK -Wortlaut: bitte haben Sie Verständnis dafür, dass selbst in solch trauriger Situation nicht von den mir gesetzlich auferlegten Verpflichtungen abgesehen werden kann. Gerade in diesen Momenten fällt es mir schwer, von den Hinterbliebenen bereits gewährte Leistungen zurückzufordern. - AOK Ende

Mir ging es um den Zeitpunkt! - Nach 2 1/2 Jahren !!! Nun kommt die Trauer wieder!

Die reglmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Aus diesem Grund prüfen Gläubiger ältere Vorgänge regelmäßig, um mit Geltendmachung oder Mahnung Hemmung einzusetzen, um diese Ansprüche zu sichern :-)

Euch ist eine Vierwochenfrist gesetzt, die einzuhalten wäre, sonst droht Mahnbescheid oder Forderungseinzug :-(

Ob sich die AOK auf Ratenzahlung einlässt, müßt ihr rechtzeitig klären und schriftlich vereinbaren. Kleinstraten und Abtragung über mehr als 6 Monate wird sie allerdings kaum zustimmen.

G imager761

Sunny13587 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 00:11

Wir haben uns nicht wegen dem Geld geärgert, sondern wegen der Zeit!!! AOK -Wortlaut: bitte haben Sie Verständnis dafür, dass selbst in solch trauriger Situation nicht von den mir gesetzlich auferlegten Verpflichtungen abgesehen werden kann. Gerade in diesen Momenten fällt es mir schwer, von den Hinterbliebenen bereits gewährte Leistungen zurückzufordern. - AOK Ende Klar der Moment, dass es jemandem besser ging, die Trauer weg war !!!! Dann kommen die und rühren alles wieder auf! Das hat mich so aufgeregt!