Anfang Oktober 2019 wurde ein Waschtrockner von einem Händler geliefert. Anfang November 2020 wurde die Reparatur über den Kundendienst des Herstellers ausgelöst, Auftragsannahme war Anfang November. Der Händler wurde per Email darüber in Kenntnis gesetzt, das die Rechnung abhanden gekommen war und der Händler sendete daraufhin die Rechnung erneut zu, die Reparaturanfrage wurde nicht an ihn gestellt.
Der Waschtrockner funktionierte noch, aber es waren 3 Mängel aufgetreten. Der Kundendienst kam erst am 5.12., im Zuge dieser Reparaturarbeit wurde die Waschmaschine gänzlich funktionsuntüchtig. Der Kunde hatte Derartiges nicht geahnt, war darauf nicht vorbereitet und ihm fehlt nun ein Gerät zum Waschen. Der Kundendienst musste ein Ersatzteil bestellen, kam am 11.12. Es stellte sich heraus, dass neues elektronische Bauteil nicht mit den veralteten Komponenten im Gerät zusammenpasst. Der Techniker bestätigte auf dem Reparaturbeleg, dass der Händler nun das gleiche Gerät neu zusenden muss.
Telefonisch wurde am 11.12. der Händler darüber informiert als auch per Email, der Händler teilte per Email dann mit, dass er sich erst mit dem Hersteller in Verbindung setzen muss, um herauszufinden, ob er das defekte Gerät abholen sowie dass das gleiche Gerät nicht neu bestellt werden kann. Es ist aber defakto so, dass es dieses Gerät noch immer bei vielen anderen Fachhändlern zu kaufen gibt.
Am Telefon wurde der Händler nach mehrfachen erfolglosen Versuchen noch einmal erreicht und es kam wiederum die Antwort, dass er sich erst beim Hersteller erkundigen müsse. Der fragte dann, ob er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da das Gerät nicht neu bestellbar ist. Der Händler reagierte nicht. Daraufhin sendete der Kunde mehrere gleichlautende Faxe sowie Emails mit der Nachricht innerhalb von 7 Tagen eine Neulieferung zu erhalten oder innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung zu erhalten, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen darf.
Der Händler antwortete 2 Tage später mit der Nachricht, dass eine Spedition sdas defekte Gerät abholen wird. Aber kein Satz darüber, ob dem Rücktritt vom Kaufvertrag zugestimmt wird oder doch noch ein neues Gerät geliefert wird! Der Kunde sendete vor dieser Mail ein Einschreiben an den Händler mit der Forderung der Neulieferung des Gerätes innerhalb von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens oder der Bestätigung des Rücktritts vom Kaufvertrag, ansonsten wird es zu Schadensersatzforderungen kommen. Der Kunde hat den Händler in Kenntnis gesetzt, dass die Waschmaschine aus familiären als auch beruflichen Gründen benötigt wird, um saubere Utensilien zur Verfügung zu haben. Der Händler meldet sich aber wieder nicht.
Hat der Kunde nun das Recht, einfach eine neue Waschmaschine zu kaufen? Oder muss er noch die Nachricht des Händlers abwarten oder die 7-Tage-Frist? Was ist wenn der Händler den Kaufpreis nicht zurück erstattet, sondern nur das defekte Gerät abholen lässt, ohne ein neues zu liefern? Ist die Reparaturzeit nicht längst überschritten?
Laut den AGB´s gehen aber nur handys , samrtphones und tablets inc. Zubehör an den versicher über. Das gerät muss aber 1 Monat bei dem fachhändler welche den defekt bestäigt zwecks kontrolle verfügbar stehen.