TÜV Frage zum Motorrad / Eintragung universelle Frontlicht Maske?
Folgender Artikel soll laut Herstellerangabe legal in Deutschland sein. E Prüfzeichen auf den Lampen vorhanden, allerdings nicht auf dem farbigem "Gehäuse". Mein TÜV Prüfer möchte daher diese universelle Maske nicht eintragen. Gekauft wurde es bei einem deutschen Händler.
Die Lampe: polisport.com/en/off-road/products/headlights/lmx/?id=84&pid=186
Das Zertifikat ist folgendes: http://docdro.id/APcstly
Hat der Tüv Prüfer recht oder nicht?
5 Antworten
Hallo,
das "Zertifikat" bezieht sich definitiv ausschließlich auf den Scheinwerfer und nicht auf die Maske.
Da aber auch Lampenmasken / Masken zulassungs- bzw. eintragungspflichtig sind, darfst du diese nicht einfach so verwenden und wirst sie auch nicht eingetragen bekommen.
Nachzulesen hier:
- http://www.motorradonline.de/schraubertipps/grundlagen-tuev-untersuchung-abgaspruefung-umbauten.373730.html#mrd-380839
- http://www.motorradonline.de/schraubertipps/motorrad-tuning-ratgeber.508056.html
Viele Grüße
Michael
Ist es denn durch das Zertifikat möglich es eintragen zu lassen?
Der TÜV Prüfer hat Recht.
Die ECE Genehmigung bezieht sich nur auf die Lampe, nicht auf die Maske.
Selbst für die Begutachtung zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis müßten Nachweise vorhanden sein. Zumindest über Bruch- und Splitter- sowie Brandverhalten, also ein Materialgutachten.
Für eine Abnahme nach 19(3) StVZO fehlt Dir ebenfalls ein gültiges Prüfzeugnis, eine ABE oder ein Teilegutachten, eine EG - oder ECE Genehmigung
Der TÜV Prüfer hat recht. Ohne Ce Nummer auf dem kompletten Teil ist es nicht eintragungsfrei.
Tja der Prüfer hat immer "recht". Was willst du dagegen machen?
Das prüfzeichen muss auf dem gesamten Bauteil sein, damit es Eintragungsfrei ist