Welche Rechte habe ich / Wie kann ich vorgehen (Garantieleistungen + Reparatur)?
Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:
Ich habe letztes Jahr in einem großen bekannten Elektromarkt ein Gerät gekauft, welches nun nach etwa einem Jahr nicht mehr richtig funktioniert / Probleme bereitet.
Der Markt hat das Gerät dann zum Hersteller geschickt (zwecks Reparatur). Nach 3 Wochen konnte ich das Gerät dann im Markt abholen und musste feststellen, dass es komplett zerkratzt war und man deutliche Spuren durch die Öffnung des Gehäuses sah. Ich verweigerte die Annahme (ohne das Gerät auf richtige Funktion zu testen) und der Händler wollte es aufgrund der Kratzer usw wieder zum Hersteller zurück schicken.
Das ist jetzt auch wieder 3 Wochen her und ich frage mich ob ich die ganzen Wartezeiten in kauf nehmen muss, ob ich mich richtig verhalten habe und was ich ggf tun kann?!
5 Antworten
Ja, musst du.
Du hast hier scheinbar Gewährleistung gewählt.
Evtl. dann mal die garantie testen. Sofern das Problem über die Garantie abgedeckt ist.
Afaik darf der Händler zweimal versuchen die Mängel zu beseitigen, wenn das bis dahin nicht klappt, kannst du dein geld zurückfordern.
Also, das gilt fur gewährleistung Garantie ist immer was anderes.
Dann weißt du es aber falsch. Wenn man ne Frist setzt hat er nur diese Zeit. Ein Schaden der am übrigens Produkt getätigt wird ist ein normaler Schadensersatzanspruch
stimmt nicht
leider musst du die wartezeit so im kauf nehmen. ich weiß das ist bei manchen geräten wie ein laptop oder ein handy ein Problem.
Bei einem Gewährleistungsfall hast du als Kunde grundsätzlich erst einmal die Wahl zwischen Reparieren und Gerät gegen neues tauschen. Nur wenn eine der beiden Möglichkeiten für den Händler zu unverhältnismäßigen Kosten führt, darf der Händler die andere Möglichkeit wählen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Bezüglich der Wartezeiten kannst du dem Händler eine angemessene Frist setzen.
Bezüglich der Wartezeiten kannst du dem Händler eine angemessene Frist setzen.
Und das sollte man schriftlich machen? Wie hoch wäre eine angemessene Frist? 2 Wochen?
Und das sollte man schriftlich machen?
Wäre am Besten.
Wie hoch wäre eine angemessene Frist? 2 Wochen?
Hängt ein bisschen vom Gerät und vom Aufwand ab. Bei üblicher Haushaltselektronik sind 2-3 Wochen nicht verkehrt. Dabei bedenken, dass das Gerät ja nun auch schon wieder 3 Wochen weg ist.
Dabei bedenken, dass das Gerät ja nun auch schon wieder 3 Wochen weg ist.
Schon klar. Die Frist kann ich aber ja wohl schlecht rückwirkend mit in den Schrieb packen...?! Also werde ich eher eine Frist von 2 Wochen anpeilen mit der Begründung, dass das Gerät ja schon (wieder) 3 Wochen unterwegs ist!
..
Der FS fragt ob er die Wartezeiten in Kauf nehmen muss und ich antworte dass er eine angemessene Frist setzen kann. Das ist sicherlich ein Zusammenhang.
Das selbe erlebe ich derzeit mit einem Staubsauger. Den habe ich gerade einmal 6 Wochen. War am Anfang unheimlich stark, so das er sogar unseren Spannteppich angezogen hat und wurde dann schwächer und schwächer.
Wir haben ihn daher zum Händler, dem Kaufland gebracht und gehört, dass wir gute 3 bis 6 Wochen bis zur Reparatur warten müssen.
Die Frage ist nur: Wie kann man 3 bis 6 Wochen ohne Staubsauger leben?
Bei mir ist es nicht ganz so wild mit dem Nutzen des Geräts, aber trotzdem ärgerlich...
Weiß ich... Aber der 2te Mangel (die Beschädigungen durch den Händler selbst) ist doch wieder was anderes oder?