Welche Rechte habe ich / Wie kann ich vorgehen (Garantieleistungen + Reparatur)?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, musst du.

Du hast hier scheinbar Gewährleistung gewählt.

Evtl. dann mal die garantie testen. Sofern das Problem über die Garantie abgedeckt ist.

Afaik darf der Händler zweimal versuchen die Mängel zu beseitigen, wenn das bis dahin nicht klappt, kannst du dein geld zurückfordern.

Also, das gilt fur gewährleistung Garantie ist immer was anderes.

blacksheepkills 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 08:26
Afaik darf der Händler zweimal versuchen die Mängel zu beseitigen

Weiß ich... Aber der 2te Mangel (die Beschädigungen durch den Händler selbst) ist doch wieder was anderes oder?

nanfxD  04.08.2020, 08:38
@blacksheepkills

Dann weißt du es aber falsch. Wenn man ne Frist setzt hat er nur diese Zeit. Ein Schaden der am übrigens Produkt getätigt wird ist ein normaler Schadensersatzanspruch

nanfxD  04.08.2020, 08:07

stimmt nicht

leider musst du die wartezeit so im kauf nehmen. ich weiß das ist bei manchen geräten wie ein laptop oder ein handy ein Problem.

Bei einem Gewährleistungsfall hast du als Kunde grundsätzlich erst einmal die Wahl zwischen Reparieren und Gerät gegen neues tauschen. Nur wenn eine der beiden Möglichkeiten für den Händler zu unverhältnismäßigen Kosten führt, darf der Händler die andere Möglichkeit wählen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Bezüglich der Wartezeiten kannst du dem Händler eine angemessene Frist setzen.

blacksheepkills 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 08:24
Bezüglich der Wartezeiten kannst du dem Händler eine angemessene Frist setzen.

Und das sollte man schriftlich machen? Wie hoch wäre eine angemessene Frist? 2 Wochen?

Stadewaeldchen  04.08.2020, 08:35
@blacksheepkills
Und das sollte man schriftlich machen?

Wäre am Besten.

Wie hoch wäre eine angemessene Frist? 2 Wochen?

Hängt ein bisschen vom Gerät und vom Aufwand ab. Bei üblicher Haushaltselektronik sind 2-3 Wochen nicht verkehrt. Dabei bedenken, dass das Gerät ja nun auch schon wieder 3 Wochen weg ist.

blacksheepkills 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 09:08
@Stadewaeldchen
Dabei bedenken, dass das Gerät ja nun auch schon wieder 3 Wochen weg ist.

Schon klar. Die Frist kann ich aber ja wohl schlecht rückwirkend mit in den Schrieb packen...?! Also werde ich eher eine Frist von 2 Wochen anpeilen mit der Begründung, dass das Gerät ja schon (wieder) 3 Wochen unterwegs ist!

steefi  04.08.2020, 07:48

..

Stadewaeldchen  04.08.2020, 07:50
@steefi

Der FS fragt ob er die Wartezeiten in Kauf nehmen muss und ich antworte dass er eine angemessene Frist setzen kann. Das ist sicherlich ein Zusammenhang.

Das selbe erlebe ich derzeit mit einem Staubsauger. Den habe ich gerade einmal 6 Wochen. War am Anfang unheimlich stark, so das er sogar unseren Spannteppich angezogen hat und wurde dann schwächer und schwächer.

Wir haben ihn daher zum Händler, dem Kaufland gebracht und gehört, dass wir gute 3 bis 6 Wochen bis zur Reparatur warten müssen.

Die Frage ist nur: Wie kann man 3 bis 6 Wochen ohne Staubsauger leben?

blacksheepkills 
Beitragsersteller
 04.08.2020, 08:25

Bei mir ist es nicht ganz so wild mit dem Nutzen des Geräts, aber trotzdem ärgerlich...