Werkzeug verleih / vermietung
hallo
hab da mal ne frage
Ich habe ein kleinunternehmen in Pflasterungen habe ein eigentumshaus und mit der zeit sehr sehr viel werkzeuge und geräte gekauft ( profi werkzeug)
ich habe vom montage gerüst nach pflaster karre vom holzspalter bis betonmischer eine haufe geräten und werkzeuge
jetzt hatte ich mit gedanken gemacht das meiste das werkzeug steht in der garage und bekommt eine schöne schicht mit staub .....
darf ich das werkzeug vermieten ?? oder brauche ich dort eine spezielle genehmigung ? bei mir in der gegend is fasst kein werzeug verleiher also könnte ich ein bischen kohlen machen mit das ganse
was für regeln und pflichten sind da was darf ich und was nicht
wo kann ich mehere informationen holen wie ich so etwas einrichten soll ??
mfg
5 Antworten
Hierzu benötigst Du natürlich eine Gewerbeanmeldung. Allerdings solltest Du überlegen, zum Beispiel eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Was ist, wenn das (elektronische) Werkzeug einen technischen Defekt hat oder das Gerüst wegen Material- ermüdung oder Rost zusammen bricht und einen Unfall verursacht? Dann hast Du natürlich ein Problem, da Du für den technischen Zustand Deiner Geräte haftest.
geh zu deiner kommune und melde ein kleingewerbe an
doch mit dem unterschied das die mehrwertsteuer immer im preis enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird.so ist es bei meinem und wird bei finanzamt so gemacht,hab das mit denen besprochen
bei uns ins Gemeinde kann Mann Kleingewerbe oder Nebengewerbe anmelden.
Wenn Umsatz unter 17000€/Jahr liegt wird kein MwSt ausgewiesen "Nach § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Zum Beispiel Werkzeugverleih http://www.rentmich.de/garten-landschaft/ruettelplatte-bodenverdichter-15-kn-88-kg
Gut gemeint, aber das hat keinen Zweck, das erklären zu wollen. Wenn es selbst Leute nicht kapieren, die ein Kleingewerbe betreiben.
Du brauchst erstmal nur eine Gewerbeanmeldung, die gibts bei deiner Stadtverwaltung und kostet ca. 50 Euro.
Hi,
du musst die neue Tätigkeit "Werkzeug Verleih / Vermietung" beim Gewerbeamt / Bürgeramt anmelden.
Nun, einfach ein Gewerbe anmelden und dann kannst Du rein theoretisch Deinen Bestand an Werkzeugen und Maschinen vermieten bzw. verleihen.
Achtung:
Du solltest Deine Leihgeräte auf ordentliche Funktion und Betriebssicherheit prüfen lassen. Kommt ein Mensch aufgrund mangelhafter Gerätschaften zu Schaden haftest Du. Hierzu unbedingt eine entsprechende Versicherung abschließen.
Analog ist es aber auch möglich, dass Deine Geräte vom Entleiher beschädigt werden. Hierzu solltest Du entsprechendes Vertragswerk vorlegen, welches dem Entleiher klar und deutlich zu verstehen gibt, dass er für entsprechende Beschädigungen zu haften hat. Auch solltest Du an eine Kautionszahlung denken und im Vertragswerk den Hinweis anbringen, dass eine private Haftpflicht für Schäden an Leihgeräten nicht aufkommt.
Alles in allem eine gute Idee aber der Teufel liegt im Detail. Am besten Du leihst Dir selbst bei einem professionellen Unternehmen ein Werkzeug aus, dann hast Du genaue Kenntnis darüber auf was Du alles achten musst.
Im Internet gibt es aber auch zahlreiche Tausch - und Leihbörsen. Schau mal in eine dieser Seiten wie es dort gemacht wird. Ob die nun eher privat anstatt gewerblich handeln, das kann ich nicht sagen.
dann hast Du genaue Kenntnis darüber auf was Du alles achten musst.
So genau wohl auch nicht, aber zumindest schon mal ein Vertragsdokument, das man abkupfern könnte. Ist dieses aber fehlerhaft, kupfert man auch die Fehler ab.
Ein Kleingewerbe kann man nicht anmelden, nur ein Gewerbe Was den Rest betrifft ist das eine Sache des Finanzamt