Kleingewerbe anmelden bei Hüpfburgverleih?

5 Antworten

Natürlich musst du ein Gewerbe anmelden (Kleingewerbe gibt es nicht).

Dann brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung. Kontaktiere hierzu einen Versicherungsmakler. Könnte teuer werden...

Die Hüpfburg selbst, kannst du gegen Feuer und Sturm versichern.

Dann solltest du eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Du bist dafür verantwortlich, dass durch den betrieb dieser Anlage niemand zu Schaden kommt.

Die Kosten musst du natürlich in deiner Kalkulation berücksichtigen.

Das macht natürlich längst nicht jede Versicherungsgesellschaft.

Nicht gewinne sondern Einnahmen gewerblich hast

Infos, Hinweise und viele Tipps findest du in klicktipps.de bzw. hier in dem Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

PS: In D gibt es weder ein Kleinst- noch ein Kleingewerbe, sondern du kannst z.B. ein Gewerbe im Nebenverdienst anmelden ;-))

Sobald du Gewinne erzielst, brauchst du ein Gewerbe. Eine enstprechende Haftpflicht solltest du auch abschließen:

https://www.verscheck24.de/gewerbe/betriebshaftpflichtversicherung/haftpflicht-fuer-huepfburgen/

Geochelone  14.05.2018, 16:20

Das Gewerbe ist schon anzumelden, bevor er in die Gewinnzone kommt!

siola55  14.05.2018, 13:43

Irrtum - du kannst auch zu Beginn noch Verluste machen - eine Gewerbeanmeldung muß jedoch gleich zu Beginn erfolgen ;-))

ssoul33  14.05.2018, 14:24
@siola55

Sorry, war falsch vormuliert. Sobald Gewinnabsicht besteht, sollte es heissen.