Kleingewerbe anmelden bei Hüpfburgverleih?
Hallo,
ich habe 2 Hüpfburgen. Nun möchte ich die nicht mehr nur an Freunde verborgen, sondern auch an Firmen und Vereine vermieten.
Nun meine Frage, benötige ich dafür ein Kleinstgewerbe?
Wie sieht es mit der Versicherung für Hüpfburg und Personen aus?
Vielen Dank für eure Hilfe
Roman
5 Antworten
Natürlich musst du ein Gewerbe anmelden (Kleingewerbe gibt es nicht).
Dann brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung. Kontaktiere hierzu einen Versicherungsmakler. Könnte teuer werden...
Die Hüpfburg selbst, kannst du gegen Feuer und Sturm versichern.
Dann solltest du eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Du bist dafür verantwortlich, dass durch den betrieb dieser Anlage niemand zu Schaden kommt.
Die Kosten musst du natürlich in deiner Kalkulation berücksichtigen.
Das macht natürlich längst nicht jede Versicherungsgesellschaft.
Nicht gewinne sondern Einnahmen gewerblich hast
Infos, Hinweise und viele Tipps findest du in klicktipps.de bzw. hier in dem Link: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
PS: In D gibt es weder ein Kleinst- noch ein Kleingewerbe, sondern du kannst z.B. ein Gewerbe im Nebenverdienst anmelden ;-))
Sobald du Gewinne erzielst, brauchst du ein Gewerbe. Eine enstprechende Haftpflicht solltest du auch abschließen:
https://www.verscheck24.de/gewerbe/betriebshaftpflichtversicherung/haftpflicht-fuer-huepfburgen/
Das Gewerbe ist schon anzumelden, bevor er in die Gewinnzone kommt!
Sorry, war falsch vormuliert. Sobald Gewinnabsicht besteht, sollte es heissen.
Irrtum - du kannst auch zu Beginn noch Verluste machen - eine Gewerbeanmeldung muß jedoch gleich zu Beginn erfolgen ;-))