Lohn einbehalt wegen angeblich fehlender Maschinen und Werkzeug
Hallo Folgender Sachverhalt zu meiner Frage nachdem ich gekündigt habe. hat der Arbeitgeber eine liste von Abeitsmittel und Geräte zur Rückgabe erstellt. welche ich wie vereinbahrt zurückgegeben habe. Leider waren wir uns nicht einig darüber das die Aufgeführte Akku-flex nicht bei mir sondern sich in den Betriebsgebäude befinden müssen. worauf wir uns geeinigt hatten das jeder nochmal schauen würde. Daraufhin wurde mir dann eine Lohnabrechnung erstellt und zugeschickt. daraufhin wartete ich auf die Anweisung des Lohns. nun schickt er mir eine neue Aufstellung von angeblichen noch fehlenden Geräten und Werkzeug welches ich aber nicht in meinem Besitz befindet. Aufgrund dieser Fehlender Dinge könne eine Auszahlung nicht erfolgen? Frage darf er das?
5 Antworten
Wenn Sachen fehlen, die dir überlassen wurden oder wo es in einem Aufgabenbereich lag dafür zu sorgen, dass sie da sind/nicht weg kommen usw., dann darf er dass,
Es wurde ja eine Auflistung gemacht. Ich hoffe Du hast ein Unterschriebenes Protokoll, was davon zurückgegeben wurde und was noch fehlt. Wenn nicht, ist das dein Problem ehrlich gesagt.
Das kommt darauf an. Wenn Du dafür zuständig bist, dass nichts abhanden kommt, kann er den Wert einbehalten. Entspricht das dem ganzen Lohn, hast Du Pech.
ABER: Wenn es öffentlich zugänglich ist und die Abteilung ebenfalls, dann kannst Du in der Regel auch nicht dafür haftbar gemacht werden. Da müsste das Zeug schon in einem Schrank eingschlossen sein, für den nur Du den Schlüssel hast... aber sowas gibt es in Firmen in der Regel nicht.
Wenn es ein Protokoll gab für die Sachen die dir überlassen wurden, dann passt das. Ich würde dir raten, den Betriebsrat (wenn vorhanden) einzuschalten und wenn der nicht helfen kann bzw. es keinen gibt einen Rechtsanwalt. Da wirst Du leider nicht drum herum kommen.
Nein, das darf er nicht.
Das sind 2 verschiedene Dinge. Den Lohn bekommst Du für die geleistete Arbeit. Wenn es Unstimmigkeiten wegen dem Werkzeug gibt dann muss Dein Chef das auf zivilrechtlichem Weg klären, er darf aber keinesfalls einfach Deinen Lohn einbehalten.
wenn er dir nicht nachweisen kann, dass die Werkzeuge bei dir sind, darf er das natürlich nicht.
Ganz zurück behalten darf er nicht - er darf aber um die Höhe einbehalten, die den Schaden ausmacht, sofern dies auch arbeitsvertraglich so vereinbart war.Gibt eine solche Klausel nicht im Vertrag, so darf er überhaupt nichts einbehalten.
Gibt es denn eine Liste, die du unterschrieben hast wo das dir ausgehändigte Werkzeug aufgeführt ist? Denn nur diese kann Basis für eine Aufrechnung sein. Einfach so eine Liste aufstellen geht eben nicht, er muss einen Nachweis haben, dass du die auch bekommen hast - am besten mit deiner Unterschrift.
Fazit...
- Aufrechnung nur dann erlaubt, wenn dies auch vertraglich so vereinbart ist !!
- Auflistung nur gegen entsprechenden Nachweis über die Aushändigung !!
- nur diese Liste kann die Basis darstellen sofern die Aufrechnung zulässig ist !!
- Vollständiger Einbehalt ist unzulässig - nur Aufrechnung wäre möglich !!
- mangels Vereinbarung nur auf dem Klageweg einforderbar ohne Einbehalt !!
Fazit...
Aufrechnung nur dann erlaubt, wenn dies auch vertraglich so vereinbart ist !!
Gibt es nicht !!!!!!!
Auflistung nur gegen entsprechenden Nachweis über die Aushändigung !!
Gibt es nicht!!!!!
nur diese Liste kann die Basis darstellen sofern die Aufrechnung zulässig ist !!
Vollständiger Einbehalt ist unzulässig - nur Aufrechnung wäre möglich !!
mangels Vereinbarung nur auf dem Klageweg einforderbar ohne Einbehalt !!
Das begründest du womit? Ich kenne 8 Verfahren vor dem ArbG wo genau das der Fall war - ist es vertraglich geregelt, dann ist es zulässig die Klausel im Vertrag zu führen...
sory ich meinte das es das von mir nicht gibt ist auch nicht im Vertrag aufgeführt weder Aufrechnungs klausel noch gibt es Eine Auslistung das ich das dauerhaft im besitz hatte es gibt ledeglich einen Lieferschein wo ich das auf Rechnung des Betriebes Angeschaft hatte. zur benützung für alle Monteure
nein es gibt keine Auflistung die ich unterschrieben habe. das waren Maschinen und Werkzeuge die jeder benutzt hat oder frei zugänglich waren. im Regal für allgemeinen einsatz
Dein ehemaliger Arbeitgeber darf das, wenn ihm ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht zusteht (ergibt sich aus § 320 BGB). Dazu müsste er Ansprüche gegen dich haben. Das wäre in diesem Fall die Rückgewähr von Werkzeugen. Wenn du aber keine Werkzeuge mehr von ihm hast, hat er keinen Anspruch und du kannst die Auszahlung verlangen.
Wenn er sie aber auch nicht mehr hat und nicht nachgewiesen werden kann, dass du die aber zurückgebracht hast, bist du im Zweifel zum Ersatz verpflichtet.
von dem ersten Schreiben wobei es sich über die Rückgabe überlassener Arbeitsmittel handelt gibt es ein Protokoll welches unterschrieben ist mit dem Vermerk vollständig zurückgegeben Akku Flex fehlt noch die nachträglich bezifferten Dinge habe ich nur eine Auflistung als e-mail erhalten. worauf ich erklärte das die Dinge im Allgemeinregal befinden müssen das im sich Betrieb befindet und frei zugänglich ist. Dennoch darf er doch nicht den ganzen Lohn einbehalten .