Werkstudent/Halbwaisenrente/Kindergeld/Bafög?

3 Antworten

Als "Werkstudent"bist du ja von den Sozialbeiträgen befreit. Du bist ja bereits versichert.

Deswegen ist ja der Einsatz auch begrenzt.

Toni918 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 18:54

Danke für die Antwort, aber was heißt das genau, wenn man über die HWR versichert ist, Bafög bekommt usw.?

Hi,

also das wären dann ca. 720€ brutto und damit ca. 650/660€ netto. Du bezahlst in die Rentenversicherung ein und das zählt bereits für die Rentenzeiten (sehr gut!). Krankenversicherung musst du zusätzlich zahlen (studentische Versicherung ca. 80€ oder Familienversicherung, bzw. so wie bisher auch). Kindergeld gibt es oben drauf.

Toni918 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 20:07

Danke für die Antwort! Ich bin zurzeit über die Halbwaisenrente versichert. D.h. die Werkstudententätigkeit würde das ändern? Der Baföganspruch verfällt damit oder? Ich habe gelesen, dass dieser verfällt, wenn man 850€ verdient - was bei mir mit der Anrechnung der Halbwaisenrente (170€) hinkommt. Habe ich das richtig verstanden?

Fortuna1234  23.02.2018, 20:15
@Toni918

Du bist krankenversichert über die Halbwaisenrente? Dann bleibt das auch so. Bei Bafög kürzt jeder Euro über die erlaubten 5.400 deinen Bedarf. Dein Gehalt sind 720€. 720x12= 8.640€ - also 3.240€ drüber. das sind monatlich 270€. Dein Bafögbetrag kützt sich also um diese 270€ monatlich. HWR wird ja auch angerechnet, aber das ändert sich auch nicht.

Fortuna1234  23.02.2018, 21:12
@siola55

Die HWR wird auf Bafög angerechnet...

Kann mir jemand sagen, ob ich noch Halbwaisenrente bekomme und, ob die Beiträge für die Krankenkasse, die laut Internet bei einer Werkstudententätigkeit entfallen(?) bei mir dann doch anfallen, da ich über die Rente versichert bin?

Wer als ordentlich Studierende(r) an der Hochschule eingeschrieben ist, unterliegt in einem Job während der Vorlesungszeit und/oder in den Semesterferien weder in der Kranken- und Pflegeversicherung noch in der Arbeitslosenversicherung der Versicherungspflicht (sog. Werkstudentenprivileg).

Achtung: Gemeint ist nur die Versicherung in der Eigenschaft als Arbeitnehmer. Als Studierende müsst ihr in aller Regel sehr wohl in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein.

Nachzulesen in studis-online.de unter III. Mehr als geringfügige Jobs: https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4#pAIII

Also bei der Halbwaisenrente gilt bereits ab dem 1.7.2015 folgendes: Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Gruß siola55

PS: HWR gibt es bis zum 27. Lebensjahr, falls die Voraussetzungen vorliegen ;-))