Anerkennungsjahr Soziale Arbeit -> Geld?

3 Antworten

BAföG gibt es nur für ein Studium usw. Das Anerkennungsjahr ist nicht mehr Teil des Studiums, das du mit dem Erwerb des BA-Abschlusses beendest. Kindergeld wirst du dann auch nicht mehr bekommen, weil du dich nicht mehr in Ausbildung befindest.

Die Bezahlung im Anerkennungsjahr erfolgt meist nach Tarif, ist aber trotzdem eher eine Art Praktikumsvergütung. Deshalb bekommt man da auch weniger Geld, als man sich manchmal vorstellt. Tariflich gesehen hast du übrigens durch deinen 400-Euro-Job keine Berufserfahrung, weil dabei in der Regel nur Tätigkeiten nach deinem Studienabschluss berücksichtigt werden.

An der FH Bielefeld gibt es das Berufspraktische Jahr quasi verpflichtend. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wenn du einen Arbeitsvertrag als Sozialarbeiter/in nachweisen kannst. Diesen Hinweis findest du z.B. hier: http://www.fh-bielefeld.de/multimedia/Fachbereiche/Sozialwesen/Dokumente/Praxisreferat/Staatliche_Anerkennung/Staatliche_Anerkennung_BA_SozArb.pdf (§ 2 Abs. 4). Am besten informierst du dich noch mal beim Studierendensekretariat bzw. beim Prüfungsamt, unter welchen Voraussetzungen du direkt nach dem Studium normal arbeiten und trotzdem deine staatliche Anerkennung erwerben kannst. Vielleicht erledigt sich deine Frage nach Unterstützungsmöglichkeiten dann schon von selbst.

siesee 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:53

Ja, genau das hab ich auch grad gefunden :) Ich arbeite halt im Kinderheim und möchte da eigentlich auch mein Anerkennungsjahr machen... Hab da auch mein P1 gemacht. Naja, klingt alles irgendwie ziemlich mies find ich... Aber vielleicht hab ich ja Glück und bekomme etwas mehr oder kann es verkürzen/anrechnen lassen. Danke dir :)

winterschmacht  26.01.2012, 18:56
@siesee

Warum sollte das Kinderheim dich nicht direkt im Anschluss an dein Studium regulär einstellen, wenn sie dich schon längere Zeit kennen, du gut genug arbeitest, zuverlässig bist und die formellen Voraussetzungen erfüllst? So mies, wie sie auf den ersten Blick wirkt, ist die Arbeitswelt manchmal gar nicht. ;)

siesee 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:58
@winterschmacht

Das heißt die dürften das schon, nur bin ich quasi offiziell trotzdem Anerkennungspraktikantin? Däs wär natürlich auch ne ziemlich optimale Möglichkeit^^

winterschmacht  26.01.2012, 19:05
@siesee

Wenn du offiziell ein Anerkennungsjahr machst, wirst du auch so bezahlt. Die Regelung, die ich oben verlinkt habe, bedeutet aber: In Ausnahmefällen wird dir eine reguläre Tätigkeit als Sozialarbeiter/in quasi als Ersatz für das Anerkennungsjahr angerechnet. Du arbeitest also ganz normal und absolvierst nebenbei die Begleitveranstaltungen zum Anerkennungsjahr, schreibst den Praktikumsbericht usw. Für das Kinderheim wärst du regulär beschäftigt als Sozialarbeiter/in, nur für die FH würdest du als Anerkennungspraktikant/in gelten.

Die Frage ist nur, ob du so einen Ausnahmefall für deinen Fall geltend machen kannst und ob das Kinderheim dich evtl. direkt nach dem Studium normal einstellen würde.

siesee 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 19:13
@winterschmacht

Aaah, okay. So versteh ich's :) Das hat mir sehr geholfen, Danke :)

Zu Anerkennungsjahr in NRW: Es ist dummerweise so, dass das von Uni zu Uni (und natürlich auch FH) unterschiedlich geregelt ist. Ich (Uni Duisburg-Essen) muss eins machen, Leute aus Mönchengladbach z.B. nicht...

Doch, das kann stimmen. Das Anerkennungsjahr is nicht mehr verpflichtend, ist aber ein guter Einstieg in den Beruf. Kindergeld und Bafög fällt weg, dafür erwirbst du ALG1 Ansprüche.

siesee 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:19

Ja das mit dem Anerkennungsjahr hat mich insgesamt verwundert... Hab eben versucht das selber rauszubekommen, da hab ich gelesen dass in NRW gar kein Anerkennungsjahr nötig ist, aber so wie's aussieht scheint das an unserer FH so verkauft zu werden... Aber sicher bin ich mir da auch nicht... Also kann ich Gelder beantragen wenn mir das nicht reicht? Ist natürlich schwierig, weil das an sich schon ne Menge Geld ist... Weißt du wie das mit dem Kindergeld ist, ob das wegfällt?

siesee 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:41
@siesee

ach sorry, mit'm KG hab ich überlesen...

Rheinflip  26.01.2012, 19:49
@siesee

Wenn du zur Stadt willst, ist das Annerkennungsjahr schon nicht übel. Falls notwendig, kannst du Wohngeld beantragen. Aber das wird knapp werden, ich glaub nicht, das das viel bringt. Mehr Hilfen? Mir fällt nix ein...