Kindergeld und Halbwaisenrente, bekomme ich Beides weiter gezahlt?
Hallo:) Also ichbin 19 jahre alt& bekomme halbwaisenrente, Kindergeld u. harz 4 da ich aus gesundheitheitlichen gründen das lettzte Jahr nicht arbeiten gehen konnte. fühle mich jetzt aber wieder bereit zu arbeiten als teilzeit ungelernt. Jz is meine rage ob ich dan zumind. noch kindergeld u. halbwaisenrente bekomme o. garnix mehr? Danke schonmal:)
7 Antworten
Einfach nur einen Job suche und arbeiten - dann entfällt wohl Beides!
Ich würde Dir zu einer Ausbildung raten! Während der Ausbildung bekommst Du Beides weiter gezahlt und hast nach Beendigung bessere Voraussetzungen auf einen gut bezahlten Job!
Alles Gute und viel Erfolg wünsche ich Dir!
Erkundige Dich bei der Rentenversicherung. Wahrscheinlich bekommst Du nur für kleine Beträge noch Deine Rente und das Kindergeld.
Tja, dann hatte ich wohl die A__karte. Bei mir ging damals mit Vollwaisenrente sehr wenig. Bei mir wurde das Stipendium arg reduziert, an Zuverdienen war gar nicht zu denken.
Das Einkommen selber spielt beim Kindergeld und der Waisenrente keine Rolle mehr,beim Kindergeld seit 01.01.2012 und bei der Waisenrente ab 01.07.2015 !
Ich nehme mal an das du diesen Anspruch hattest weil du wegen deiner Krankheit nicht in der Lage warst dich selber zu versorgen,dass fällt dann ja nach deiner Aussage weg.
Dann hättest du bei der Waisenrente nur noch Anspruch,wenn du dich in Ausbildung / Studium befindest und das bis max. 27.
Beim Kindergeld müsstest du dann z.B. als Ausbildung suchend gemeldet sein bzw.deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden der Familienkasse selber nachweisen oder schon eine Ausbildung haben,die du zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnst.
Hi Juleee2882,
bei der Halbwaisenrente spielt das Einkommen seit dem 1.7.2015 keine Rolle mehr für den Erhalt der Waisenrente! Du mußt nur die Voraussetzungen erfüllen wie:
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (beziehungsweise nur vorzeitig ) erfüllt hat. Es reicht auch aus, wenn der Verstorbene selbst eine Rente bezog. Eine Waisenrente bekommen können
- leibliche oder adoptierte Kinder,
- Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
- Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.
Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015.
Auch für den Kindergeldbezug wurden bereits zum 1.1.2012 die Einkommensgrrenzen komplett abgeschafft!
Gruß siola55
Infos zur Waisenrente kannst du nachlesen in dem Link der "Deutschen Rentenversicherung Bund" (DRB):
Das ist soweit richtig.
Allerdings wird KG und Halbwaisenrente für Volljährige nur fällig während einer Ausbildung
Lieber DerHans, dann hast du weder meine Bildanlage noch den Link genau angesehen: ausser in der Schul- oder Berufsausbildung wird die Halbwaisenrente f. vollj. Waisen auch für ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr,
den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder
internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts geleistet,
oder der vollj. Waise behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
Kindergeld bekommst Du nur, wenn Du eine Ausbildung machst oder zur Schule gehst bzw. studierst.
Wie es mit der Halbwaisenrente aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen.
okee danke
Auch die Halbwaisenrente hängt entweder am gesundheitlichen Aspekt oder an einer Schul-und Berufsausbildung. Sobald man wieder gesund ist und keine Ausbildung macht, entfällt der Anspruch auf Waisenrente!
Hey Kuno33,
für den Kindergeldbezug wurden bereits zum 1.1.2012 die Einkommensgrenzen komplett abgeschafft und auch für den Erhalt einer Waisenrente für vollj. Waisen wurde ebenso zum 1.7.2015 die Anrechnung von Einkommen abgeschafft!