Kindergeld und Halbwaisenrente, bekomme ich Beides weiter gezahlt?

7 Antworten

Einfach nur einen Job suche und arbeiten - dann entfällt wohl Beides!

Ich würde Dir zu einer Ausbildung raten! Während der Ausbildung bekommst Du Beides weiter gezahlt und hast nach Beendigung bessere Voraussetzungen auf einen gut bezahlten Job!

Alles Gute und viel Erfolg wünsche ich Dir!

Erkundige Dich bei der Rentenversicherung. Wahrscheinlich bekommst Du nur für kleine Beträge noch Deine Rente und das Kindergeld.

siola55  22.01.2016, 19:11

Wahrscheinlich bekommst Du nur für kleine Beträge noch Deine Rente und das Kindergeld.

Hey Kuno33,

für den Kindergeldbezug wurden bereits zum 1.1.2012 die Einkommensgrenzen komplett abgeschafft und auch für den Erhalt einer Waisenrente für vollj. Waisen wurde ebenso zum 1.7.2015 die Anrechnung von Einkommen abgeschafft!

Kuno33  23.01.2016, 00:36
@siola55

Tja, dann hatte ich wohl die A__karte. Bei mir ging damals mit Vollwaisenrente sehr wenig. Bei mir wurde das Stipendium arg reduziert, an Zuverdienen war gar nicht zu denken.

Das Einkommen selber spielt beim Kindergeld und der Waisenrente keine Rolle mehr,beim Kindergeld seit 01.01.2012 und bei der Waisenrente ab 01.07.2015 !

Ich nehme mal an das du diesen Anspruch hattest weil du wegen deiner Krankheit nicht in der Lage warst dich selber zu versorgen,dass fällt dann ja nach deiner Aussage weg.

Dann hättest du bei der Waisenrente nur noch Anspruch,wenn du dich in Ausbildung / Studium befindest und das bis max. 27.

Beim Kindergeld müsstest du dann z.B. als Ausbildung suchend gemeldet sein bzw.deine ernsthaften Bemühungen eine Ausbildung zu finden der Familienkasse selber nachweisen oder schon eine Ausbildung haben,die du zum nächst möglichen Zeitpunkt beginnst.

Hi Juleee2882,

bei der Halbwaisenrente spielt das Einkommen seit dem 1.7.2015 keine Rolle mehr für den Erhalt der Waisenrente! Du mußt nur die Voraussetzungen erfüllen wie:

Voraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente


Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils, wenn dieser die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren (beziehungsweise nur vorzeitig ) erfüllt hat. Es reicht auch aus, wenn der Verstorbene selbst eine Rente bezog. Eine Waisenrente bekommen können

  • leibliche oder adoptierte Kinder,
  • Stiefkinder und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.


Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015.

Auch für den Kindergeldbezug wurden bereits zum 1.1.2012 die Einkommensgrrenzen komplett abgeschafft!

Gruß siola55

Waisenrente - (Kindergeld, Rente, Rentenversicherung)
DerHans  23.01.2016, 10:29

Das ist soweit richtig.

Allerdings wird KG und Halbwaisenrente für Volljährige nur fällig während einer Ausbildung

siola55  23.01.2016, 15:23
@DerHans

Lieber DerHans, dann hast du weder meine Bildanlage noch den Link genau angesehen: ausser in der Schul- oder Berufsausbildung wird die Halbwaisenrente f. vollj. Waisen auch für ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr,
den Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder
internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts geleistet,

oder der vollj. Waise behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Kindergeld bekommst Du nur, wenn Du eine Ausbildung machst oder zur Schule gehst bzw. studierst.

Wie es mit der Halbwaisenrente aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen.

Juleee2882 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 18:24

okee danke

turnmami  23.01.2016, 09:18
@Juleee2882

Auch die Halbwaisenrente hängt entweder am gesundheitlichen Aspekt oder an einer Schul-und Berufsausbildung. Sobald man wieder gesund ist und keine Ausbildung macht, entfällt der Anspruch auf Waisenrente!