Bafög plus Kindergeld (mit angerechnetem Einkommen der Eltern)?
Hallo liebe Community!
Folgendes Problem stellt sich gerade.
Ich habe eine eigene Wohnung und studiere. Um mein Studium finanzieren zu können bekomme ich einen Teil Bafög.
Mein Vater muss anteilig einen Beitrag dazu leisten, weil er zu viel verdient. Ergo bekomme ich nicht den vollen Satz.
Meine Frage stellt sich nun, ob auf den anteiligen Bafög Anteil, den mein Vater zahlen muss, auch noch das Kindergeld drauf kommt oder nicht?
597 Euro Bafög = 400 (Amt) + 197 (Vater) + Kindergeld?
Oder wird das doch anders gerechnet. Nebenbei gehe ich auch noch ein wenig arbeiten. Kommt das auch in die Rechnung rein? Und ist der anteilige Bafögsatz = Unterhalt?
Viele Fragen! Ich hoffe, dass Ihr mir eine Antwort geben könnt. (:
2 Antworten
Hallo,
nach dem Bafög kommt das Kindergeld oben drauf. Nach dem Unterhaltsrecht können Eltern das Kindergeld verrechnen. Leider sind diese zwei Gesetze nicht identisch und es gibt Lücken. Das eine ist eben Unterhalt, das andere Bafög und die laufen nicht konform. Und bei dir mischt sich beides, da du eben nicht den Höchstsatz Bafög bekommst.
NAch Bafög (siehe Becheid) muss dein Vater dir 197€ zahlen und das Amt geht stillschweigend davon aus, dass er das auch tut. Kindergeld gäbe es oben drauf. Zahlt dein Vater jetzt aber nicht oder holt einen Anwalt dazu, dann wird das per Unterhaltsrecht (BGB) berechnet und DA könnte es sein, dass das Kindergeld verrechnet wird.
Wohnst du bei deiner Mutter oder Vater? Weigert sich dein Vater das geld zu zahlen oder ist das jetzt eine theoretische Frage?
Dann solltest du den "Vorausleistungsantrag" stellen. (bzw. deinen Vater vorwarnen, dass du das sonst tust)
Das Kindergeld ist darin enthalten. Eigentlich müsstest du die Berechnung des Unterhalts auf der Rückseite des BAföG-Bescheides finden. Da steht auch, wie hoch der Unterhaltsanteil deiner Mutter ist.
Meine Mutter verdient zu wenig, als dass sie irgendwas zum Bafög beitragen müsste. :/
Nur mein Vater muss zahlen. Also wären die 197 Euro, die mein Vater zahlen müsste, mit dem Kindergeld quasi ausgeglichen?
Ja.
Nein. Weil das Kindergeld bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs bereits berücksichtigt wurde. Wenn dabei herausgekommen ist, dass dein Vater dir keinen Unterhalt leisten muss, betrifft das auch das Kindergeld.
Ich wohne alleine. Und mein Vater will nun weniger zahlen als er müsste. D: