Was heißt Reparaturfreigabe?
Bei mir steht vom Gutachter Reparaturfreigabe: nein
Also jetzt kurz die Story. Ich habe die Versicherung vom Unfallgegner angerufen und gefragt warum sich keiner bei mir seit 2 Wochen meldet, die meinten dass es gar nicht in System eingetragen ist. Daraufhin habe ich den Unfallgegner angerufen und alles geklärt. Später bekam ich einen Anruf von der Versicherung und ich wurde gefragt ob die Versicherung mir das Auto reparieren soll oder einen Gutachter schicken soll ich habe mich für den Gutachter entschieden weil ich dachte, dass es eine Falle wäre. Der ist auch gekommen und hat mir dann 2 Tage später eine E-Mail geschickt wo drauf steht Reparaturfreigabe: Nein. Ich könnte bei ihm noch den Restwert verkaufen. Aber wie kann es der Gutachter entscheiden ob mir der Schaden repariert wird oder nicht?
10 Antworten
Reparaturfreigabe nein. D.h. du darfst nicht reparieren lassen. Also du darfst schon, blos die Rechnung wird von der gegnerischen Versicherung nicht vollständig bezahlt.
Weil der Gutachter einen Totalschaden festgestellt hat.
Nächstes Mal vermeide einfach 2 Fehler.
Melde den Schaden sofort selbst der gegnerischen Versicherung, dann mußt du nicht 2 Wochen warten. Laß dir eine Schadennummer geben, mehr nicht.
Such dir selbst einen Gutachter, niemals läßt man sich einen Gutachter vom Gegner schicken. Ganz einfach weil es Spielräume gibt. Du kannst ja spaßenshalber mal selbst einen Gutachter beauftragen, einen den dir deine Werkstatt empfiehlt. Der baut vielleicht keine Markenteile ein und kalkuliert mit einem anderen Stundensatz für die Reparaturzeit. Frage vorher in deiner Werkstatt ob dieser Schaden auf der Kippe steht oder ob es eindeutig auf einen Totalschaden hinaus läuft.
Das kann bedeuten,Dein Wagen hat einen Restwert ,der geringer ist als die Reparatur.
Ein sog.wirtschaftlicher Totalschaden. Hier würdest Du nur den Wert bekommen,den der Wagen vor dem Unfall hatte.
Es kann auch bedeuten,das die Versicherung noch eine Entscheidung treffen muß.
Wenn Du einen Anspruch auf Regulierung hast,zahlt die Versicherung auch.Aber das kann etwas dauern,und die Höhe der Leistung kann unbefriedigend sein.Bei Fragen zu Restwerten und Wiederbeschaffungswerten kann es nützlich sein,einen Anwalt einzuschalten.Man muß nicht weit weg reparieren lassen und auch keine Vergleichsangebote akzeptieren,die unzumutbar weit weg sind.
Auch die Gutachter sollte man frei wählen und nicht die der Versicherung nehmen.Diese Bequemlichkeit kann hunderte Euro weniger ausmachen.
Ja!Danke
Ja das Auto hat einen Wirtschaftliche Totalschaden. 14 000 Euro kostet die Reparatur und das Auto kostete vor dem Unfall 9 000. Obwohl es nur ein Auffahrunfall war.
Dann wirst Du nur den Wiederbeschaffungswert bekommen.Hier lohnt es sich zu kämpfen um mehr Geld,wenn der Wagen überdurchschnittlich gepflegt war,TÜV neu,wenige Kilometer.Vergleichsangebote die nicht mehr existieren,musst Du nicht akzeptieren.Du kannst auch den Wagen im Ausland reparieren lassen,wenn dies sinnvoll erscheint.In Serbien,Bosnien etc.kostet das etwa ein Drittel vom Preis hier.
Das weiß ich schon komme aus Kroatien. Der erste unfall nach 30 Jahren so ärgerlich
Also ist es wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Natürlich kannst du trotzdem reparieren. Aber du bekommst dann nicht die vollen Reparaturkosten erstattet.
Muss es nicht zwangsläufig. Kann auch bedeuten das es einen Austausch gibt. Je nachdem, um was es genau geht.
Also jetzt kurz die Story. Ich habe die Versicherung vom Unfallgegner angerufen und gefragt warum sich keiner bei mir seit 2 Wochen meldet, die meinten dass es garnicht in system eingetragen ist. Daraufhin habe ich den Unfallgegner angerufen und alles geklärt. Später bekam ich einen Anruf von der Versicherung und ich wurde gefragt ob die Versicherung mir das Auto reparieren soll oder einen Gutachter schicken soll ich habe mich für den Gutachter entschieden weil ich dachte dass es eine Falle wäre. Der ist auch gekommen und hat mir dann 2 Tage später eine E-Mail geschickt wo drauf steht Reparaturfreigabe: Nein. Ich könnte bei ihm noch den Restwert verkaufen. Aber wie kann es der Gutachter entscheiden ob mir der Schaden repariert wird oder nicht?
Dann bedeutet es nur, daß bia jetzt noch keine Freigabe erteilt ist, und die Mühlen der Versicherung, gaaanz langsam arbeiten. Erfrage mal lieber, ob Du eine Unfallschadenaufstellung und Einschätzung von Ihm bekommen kannst!
Die Reparatur- Freigabe ist nur die ganz einfache Frage darfst du es reparieren oder nicht. In deinem Fall nicht, ob und warum du nicht reparieren kannst lässt sich so nicht aus dem Kontext lesen, da benötige ich weitere Informationen. :)
Restwert ist was anderes, du meinst den Wiederbeschaffungswert.