Kann ich eine Abtretungserklärung an die Werkstatt zurückziehen?

3 Antworten

Diese Abtretungserklärung bedeutet nur, dass die Werkstatt direkt mit der generischen Versicherung abrechnen kann.

Und was ist dabei über den Tischgezogen?

Und ja, diese Abtritterklärung kann zurückgezogen werden.

Nein, aber eventuell ist sie ja gar nicht wirksam und es ergibt sich so eine Möglichkeit:

Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam.

BGH, Urteil vom 7. 6. 2011 – VI ZR 260/10; LG Saarbrücken

Hallo

nach meinem Kenntnisstand kannst du diese wiederrufen es ändern sich nur die Abrechnungs und Zahlungsmodalitäten.

Dein Versicherungsvertretter wird da besser Beraten können der weiss auch welche Versicherungen sich später eher "quer" stellen vor allem wenn man fiktiv abrechnen will. Abtrettungen auf Gutachtenbasis sind auch für Werkstätten immer "riskant" das ist eigentlich eher ein "Kundenservice".

Hast du schon einen Reperaturauftrag erteilt und einen Termin dann kann bei Reperatur-Abbruch eine Gebühr fällig werden und bestellte Teile musst du abnehmen oder es gibt die Wiedereinlagerungsgebühr bzw Stornokosten.

Deswegen kontakte doch einfach die Werkstatt bevor die schon mit Teileorganisation loslegen. Zb kann man Anbauteile bei denn Autoherstellern lackiert bestellen dass hat aber bei Sonderlacken 2-3 Wochen Vorlaufzeit. Das Betrifft meist Anbauteile wie Spiegelgehäuse, Stosstangenbeplankungen, Schwellerverkleidungen wo Einpassen kein Problem ist.