Werden grundsätzlich Feiertage bei einem Ferienjob bezaht?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Egal ob Ferienjob, Minijob, Teilzeit- oder Vollzeitjob, das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Wenn Du z.B. einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden von Montag bis Freitag hast und die Arbeitszeit entsprechend 8 Std./Tag ist, musst Du an einem Feiertag so bezahlt werden, wie Du ohne Feiertag hättest arbeiten müssen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Wenn Du den Arbeitsvertrag noch hast, solltest Du dort mal nachschauen ob etwas zu Ausschlussfristen drin steht. Oft sind die Ausschlussfristen für beiderseitige Forderungen geregelt.

Ohne Regelung beträgt die Frist drei Jahre. Die Ausschlussfrist kann aber auf bis zu drei Monate verkürzt werden.

Wenn die Verjährungs-/Ausschlussfrist noch reicht, kannst Du Deine Ansprüche beim ehemaligen Arbeitgeber geltend machen. Ist die Frist vorbei, hast Du leider Pech gehabt.

Hexle2  08.05.2017, 08:11

Danke fürs Sternchen

Im Gegensatz zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit (die erst nach 4-wöchigem Arbeitsverhältnis greift) finde ich jetzt auf die Schnelle nichts, was einen Anspruch ausschließen würde. Außer natürlich es wäre vereinbart gewesen, dass z.B. an diesen Tagen nicht gearbeitet wird. 

-------------------------------------

Mal die Experten hier abwarten.

Familiengerd  02.05.2017, 23:22

finde ich jetzt auf die Schnelle nichts, was einen Anspruch ausschließen würde

Da wirst Du auch nichts finden! :-)

... das dürften die Ausschlußfristen schon greifen. Dein AG hat bestimmt da im Arbeitsvertrag drin stehen wie lange du eine Abrechnung reklamieren kannst. Halbes Jahr ist wahrscheinlich zu lang.

34cjui 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 16:53

hmm... aber normalerweise werden Feiertage auch bei einem Ferienjobber bezahlt, oder?

Familiengerd  02.05.2017, 23:18
@34cjui

Selbstverständlich - wenn der Feiertag ansonsten ein normaler Arbeitstag gewesen wäre.

Hexle2 hat ja vollumfänglich richtig dazu geantwortet, so dass ich mir eine eigene Antwort dazu "sparen" kann..

Feiertage werden nie bezahlt. Ausnahme: man arbeitet an Feiertagen.

calotti  02.05.2017, 16:56

"Feiertage werden nie bezahlt."

[Ironie an]Dann gibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vermutlich für umsonst.[Ironie aus]

Familiengerd  02.05.2017, 18:13

Au weia - das soll als Kommentar reichen!!

34cjui 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 16:56

anscheinend weißt du noch weniger als ich. Unqualifizierte Antworten helfen niemanden. Schaden eher nur...