Werden grundsätzlich Feiertage bei einem Ferienjob bezaht?

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Egal ob Ferienjob, Minijob, Teilzeit- oder Vollzeitjob, das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse.

Wenn Du z.B. einen Arbeitsvertrag über 40 Wochenstunden von Montag bis Freitag hast und die Arbeitszeit entsprechend 8 Std./Tag ist, musst Du an einem Feiertag so bezahlt werden, wie Du ohne Feiertag hättest arbeiten müssen.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Wenn Du den Arbeitsvertrag noch hast, solltest Du dort mal nachschauen ob etwas zu Ausschlussfristen drin steht. Oft sind die Ausschlussfristen für beiderseitige Forderungen geregelt.

Ohne Regelung beträgt die Frist drei Jahre. Die Ausschlussfrist kann aber auf bis zu drei Monate verkürzt werden.

Wenn die Verjährungs-/Ausschlussfrist noch reicht, kannst Du Deine Ansprüche beim ehemaligen Arbeitgeber geltend machen. Ist die Frist vorbei, hast Du leider Pech gehabt.

Im Gegensatz zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit (die erst nach 4-wöchigem Arbeitsverhältnis greift) finde ich jetzt auf die Schnelle nichts, was einen Anspruch ausschließen würde. Außer natürlich es wäre vereinbart gewesen, dass z.B. an diesen Tagen nicht gearbeitet wird. 

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Mal die Experten hier abwarten.

... das dürften die Ausschlußfristen schon greifen. Dein AG hat bestimmt da im Arbeitsvertrag drin stehen wie lange du eine Abrechnung reklamieren kannst. Halbes Jahr ist wahrscheinlich zu lang.

Feiertage werden nie bezahlt. Ausnahme: man arbeitet an Feiertagen.