Muss ich am Samstag arbeiten?
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma in einem Betrieb eingestellt. Wir arbeiten normaleweise 5 Tage pro Woche (Mo-Fr). Arbeit am Samstag war immer freiwillig. Seit einigen Monaten haben wir einen neuen Chef. Er zwingt uns (mündlich) samstags zu arbeiten, obwohl in meinem Arbeitsvertrag "35 Stunden/Woche" steht (genau 5 Tage). Darf er das tun, oder kann ich ihm "Nein" sagen?
6 Antworten
Grundsätzlich stehen 35 Stunden in Deinem Vertrag, aber Du musst Dich den Arbeitszeiten des Eintleihbtriebes anpassen und kannst nicht nach 35 Stunden gehen. Die Stunden, die Du am Samstag arbeitest, werden Deinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Einerseits ist es zwar blöd, wenn man bei so einem Hungerlohn auch noch am Samstag arbeiten muss, andererseits baust Du Dir Dein AZK auf.
Wenn die Samstagsarbeit allerdings Dauerzustand wird, solltest Du mal mit Deiner Leihbude reden. Ich war auch in einem Betrieb, in dem immer die Frühschicht samstags arbeiten musste. Da die Begründung dafür aber in einer Neuregelung für die fest angestellten Miarbeiter lag, habe ich das nach Rücksprache mit meiner Leihbude nicht mitmachen müssen.
überstunden, die erforderlich für den fortbestand des betriebes sind, können eingefordert werden. dauerhafte samstagsarbeit kann aber nicht verlangt werden.
habt ihr keinen betriebsrat? habt ihr ein zeitkonto? schwer, sowas aus der ferne zu beantworten. mal ein oder zwei stunden an die schicht dranhängen kann verlangt werden, bis der auftrag ausgedruckt ist. und ab und an kann auch mal verlangt werden, dass samstags gearbeitet wird. z.b. druckwerke reinigen, reparaturen erledigen, druckfarbenrevision usw.
Rechtlich gesehen, gilt erst mal, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Doch was steht z.B. bei Überstunden? Falls mehr Bedarf an Arbeitsstunden besteht? Wenn davon nichts in deinem Vertrag steht,dass du falls nötig Überstunden machen musst, dann bist du nicht verpflichtet Überstunden zu leisten. Wie würde es denn mit der Bezahlung aussehen? Bekommst du Überstunden bezahlt? Falls nein... würd ich auch keine machen, und zwingen kann man dich dann schonmal gar nicht.
Der ArbG ist bei betrieblicher Notwendigkeit auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung berechtigt, Überstunden anzuordnen. Das die Pflicht zur Zahlung besteht, ergibt sich aus dem BGB bzw. in der Zeitarbeit aus den dort gültigen Tarifverträgen.
Wenn eine Wochenarbeitszeit vereinbart ist, liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers, dich an allen Werktagen nach Bedarf einzusetzen. Wenn die Wochenarbeitstage im Vertrag festgelegt sind, kann der ArbG zwar immernoch zusätzliche Samstagsarbeit anordnen, wenn es betrieblich notwendig ist, aber deutlich begrenzter.
Eine Weigerung des ArbN kann regelmäßig eine Abmahnung rechtfertigen.
Wenn es genau SO in deinem Arbeitsvertrag steht, dann arbeitest Du auch nur 5 Tage in der Woche - dann könnte es sein, dass er dir den Mittwoch frei gibt.