Sind Verkehrsschilder mit den Zusatzschild Mo-Fr auch an Feiertagen gültig?

7 Antworten

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Hallo,

auch an einem Wochenfeiertag gelten die Vorschriften die mit einem Zusatzzeichen 1042-33 (Mo.-Fr.) ausgeschildert sind. Hätte man das nicht gewollt, also den Wochenfeiertag ausnehmen wollen, wäre das Zusatzzeichen 1042-30 (Werktags) benutzt worden.

Gruß, der Quicky

Wenn eindeutig da steht Mo-Fr, dann ist das auch Montag bis Freitag. So steht es da und so sieht es auch die Rechtsprechung. Wollte man Feiertage ausnehmen, so gaebe es die Moeglichkeiten
a) Mo-Fr außer Feiertage oder
b) werktags außer Samstag
Gesetze erlauben zuweilen unterschiedliche Interpretationen, aber nicht, wenn etwas eindeutig festgelegt ist.

Wenn bei dem Schild Mo-Fr nicht noch zusätzlich "auch an Feiertagen" steht, darfst du dort heute parken.

Auf Landes-/Bundesstraßen oder gar Autobahnen ist das Parken im Berufsverkehr ja grundsätzlich schon mal nicht erlaubt. Daher sind da derartige Schilder ohnehin überflüssig.

Außerdem passt das Mo-Fr besser auf die Zuschaltzschilder. Stünde da Sa+So u. Feiertag, müssten die Schilder schon mal größer sein.

Mausi2548  02.04.2010, 14:23

Man könnte aber "Werktags" als Zusatzschild aufhängen.

BuddyOverstreet  02.04.2010, 14:28
@Mausi2548

Dann bräuchte da Mo-Fr nicht stehen.

Welfensammler 
Beitragsersteller
 02.04.2010, 17:57
@BuddyOverstreet

Auf der Autobahn stehen natürlich keine Parkverbotschilder. ;-)

Aber zum Beispiel auf der A7 ist kilometerlang die Geschwindigkeit auf 120 begrenzt. Mit dem Zusatzschild Mo-Sa 8:00 - 22:00. Nachts und Sonntags darf man also auch schneller fahren. Aber auch an Feiertagen ?

Ich denke, das ist abhängig davon, wie der Polizist grad "drauf" ist. Vom Sinn her ist es sicher logisch, daß heute (Feiertag) Parken erlaubt ist, streng nach dem Gesetz aber ein Parkverbot besteht.