Ebay Privatverkauf - leider keine Rechnung. Deshalb will der Käufer nun den Artikel zurückgeben
Hallo zusammen. Ich habe bei Ebay als Privatverkäufer eine nagelneue Nespresso Kaffeemaschine - logischerweise als NEU zum Sofortpreis verkauft. Käufer R. hat die Maschine gekauft, per Paypal bezahlt und ich sie am nächsten Tag rausgeschickt - alles gut. Nun fragt der Käufer nach der Rechnung für die Maschine für eventuelle Garantie-Ansprüche und/oder eine Nespresso-Vorteilsaktion. Ich habe diese Rechnung nicht mehr - habe davon auch in der Artikelbeschreibung nichts erwähnt. Der Käufer möchte deshalb die Maschine zurückschicken und über den Paypal Käuferschutz das Geld zurückfordern.
Was kann ich tun? Wie kann ich mich hier schützen? Er hätte doch im Vorfeld fragen müssen, ob es eine Rechnung zu dem Gerät gibt, oder? Vielen Dank für Eure Hilfe...
18 Antworten
Da du Privatverkäufer bist, hätte der Käufer davon ausgehen müssen, dass die REchnung nicht bei liegt.
Wenn er jedoch regeros darauf besteht, dann nimm die Ware doch zurück und stelle sie erneut ein.
Oder versuche über Ebay eine Lösung zu finden
Ein Neues Gerät kann auch ohne Garantie sein, das heiß wenn ich meine Kaffemaschine vor 3 Jahren gekauft hatte und immer noch in OVP ist, und wurde auch nicht genutzt ,dann warum soll es Garantie haben?, aber wenn man schreibt ich habe es gestern gekauft dann der muß es beweisen.und hier redet der undirekt von Garantie und Rechnung.
Also - ich habe mich inzwischen rechtlich beraten lassen als auch bei Paypal und Ebay Informationen eingeholt: Man ist als PRIVATverkäufer NICHT verpflichtet, bei einem neuen Artikel die Rechnung mitzuliefern. Auf der Originalrechnung könnten ja z.B. noch andere Artikel sein - oder man hat den Artikel gar als Geschenk erhalten.
Ein Artikel wird als „neu“ angesehen, wenn er die folgenden Kriterien erfüllt: - Der Artikel befindet sich in seinem ursprünglichen Auslieferungszustand, also in dem Zustand, in dem sie ihn vom Hersteller, Distributor oder Händler erhalten haben.
Der Artikel wurde weder in irgendeiner Weise aufgearbeitet noch genutzt, egal für welchen Zweck.
Der Artikel weist keinerlei Mängel oder Beschädigungen auf.
Damit hätte sich der Käufer im Vorfeld erkundigen müssen - und hat in diesem Fall leider...Pech gehabt.
Ich sehe den Käufer in Recht. Du als Privatperson hast zwar deine Haftung ausgeschlossen, aber das heisst nicht, dass der Käufer überhaupt keine Garantie erhält. Schließlich ist davon anzunehmen, dass bei einer Neuware zumindest die Rechnung oder eine Garantiekarte beiliegt. Der Kunde zahlt einen hohen Preis auf Neupreisniveau und wenn ein Defekt am Gerät vorliegt, kann er diese nicht als Garantie einsenden. Diesen Zustand hättest du unbedingt angeben müssen, z. B. mit Privatauktion, keine Garantie, kein Umtausch. Ebenfalls keine Herstellergarantie möglich, da Kaufbeleg fehlt.
PayPal wird da sicherlich sich auf die Seite des Käufers stellen, da eine gravierende Artikelfehlbeschreibung vorliegt. Nicht der Käufer muss sich erkundigen, sondern du als Verkäufer musst über solche wichtigen Details informieren.
Entweder bietest du dem Käufer einen hohen Preisnachlass an oder das Ding geht retoure. PayPal wird es nicht interessieren, ob du die Haftung ausgeschlossen hast. Es ist jedoch auch entscheidend, wie der Käufer den Kauferschutzantrag eröffnet hat. Wenn als "Version: Abweichung von Artikelbeschreibung" hast du schlechte Karten. Die AGB´s von PayPal sind stark Käuferorientiert, da wird es schwer.
ja, er hätte fragen müssen. und du solltest daraus ziehen in zukunft soetwas nicht zu verschweigen. zurücknehmen brauchst sie aber nicht. würd ich an deiner stelle aber tun, schon wegen der bewertung. teilt euch die entstandenen kosten und setz das ding dann nochmal mit entsprechendem text ein. so hast du am wenigsten ärger