Ebay Abmahnung Porsche Fälschung?
Hallo,
ich habe bei ebay 3 Porsche Schlüsselanhänger angeboten. Diese habe ich als Privatverkauf angeboten. Ich habe nicht erwähnt ob es sich um originale oder nicht originale Schlüsselanhänger sich handelt. Ich habe heute eine E-mail von ebay erhalten mit folgendem Inhalt:
eBay
Ihr Angebot wurde entfernt: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot
Guten Tag XXXXXX,
beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail.
- Mit Ausnahme der Verkaufsprovision haben wir alle Gebühren für Ihr(e) Angebot(e) gutgeschrieben.
Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.
Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:
.....
Beachten Sie bitte, dass Ihr eBay-Konto bei weiteren Verstößen gesperrt werden kann. Wir haben volles Verständnis dafür, dass Sie diese Situation möglicherweise beunruhigend finden.
Der Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet:
andreas.kirchgaessner@porsche.de
Wenn Sie weitere Fragen haben, klicken Sie bitte hier:
.....
Folgende Angebote wurden entfernt:
162622733902 - Porsche Schlüsselanhänger Silber
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
eBay-Kundenservice
___________________________________________________________________________________
in der Artikelbeschreibung stand:
Luxus Schlüsselanhänger Porsche GOLD
Schlüsselanhänger aus Metall.
Gewicht 48 Gramm.
NEU!
PRIVATVERKAUF! KEINE GARANTIE! KEINE GEWÄHRLEISTUNG!
_______________________________________________________________________________
Ich habe die Artikel als Privatverkauf angeboten. Nun habe ich im Internet gelesen, dass Mahnungen in wenigen Tagen folgen. Kann ich dies verhindern oder wie gehe ich jetzt am besten vor?
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Vorraus
6 Antworten
Die Frage stellt sich hier ob es überhaupt eine Fälschung war? Du hast ja angegeben das du noch die Anhänger nicht als echt oder unecht beschrieben hast, dennoch ist es möglich das dein produkt eben weil es eine Fälschung ist entfernt wurde.
Wenn ich eine gefälschte Marken Tasche verkaufen würde und ich extra jedem sage das sie nicht echt ist, wäre dies dennoch nicht erlaubt eben weil sie nicht echt ist und ich damit ein geschützte Marke verkaufen würde.
Ein anderer Grund könnte sein das die ORIGINALEN Anhänger die du möglicherweise besitzt, du nicht weiter verkaufen darfst. Du darfst sie besitzen dennoch könnte es ja sein das dir ein weiter Verkauf untersagt ist. Was die Folge hätte das dein produkt von Netz genommen würde.
Rechtstipp vom 10.04.2012
DIESES habe ich erggooglen können:aus dem RechtsgebietUrheberrecht & Medienrecht
Die Porsche AG lässt Markenverletzungen im Internet,
insbesondere bei eBay-Angeboten oder bei Amazon, von der Stuttgarter
Kanzlei Lichtenstein, Körner & Partner verfolgen. Die Anwälte
sprechen wegen der illegalen Verwendungen des Porsche-Schriftzuges, des
Porsche-Wappens und den Bezeichnungen „911", „Cayman", „Cayenne“ oder
„Carrera" Abmahnungen aus.
eBay löscht derartige Auktionen auf
Veranlassung von Porsche. Wenige Tage später folgt ein Abmahnschreiben.
Darin werden die Adressaten aufgefordert, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die Herkunft und den
weiteren Vertrieb der Ware zu erteilen sowie Schadensersatz zu leisten,
der zunächst aus Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.980,40 Euro besteht,
die aus einem Streitwert von EUR 130.000,00 resultieren. Eine derartige
Abmahnung ist sehr ernst zu nehmen. Gibt man keine
Unterlassungserklärung ab, kann der Rechteinhaber den
Unterlassungsanspruch ohne weitere Vorwarnung gerichtlich durchsetzen.
Hierdurch entstehen weitere immense Kosten.
Zur Vermeidung von
weiteren finanziellen Schäden sollte man weder die mitgeschickte, noch
eine selbstgebastelte Unterlassungserklärung abgeben, sondern einen
spezialisierten Anwalt beauftragen. Diese erstellt eine angemessene
Unterlassungserklärung und prüft die Berechtigung der geltend gemachten
Ansprüche.
Entscheidend ist oft, ob
das Markenrecht überhaupt anwendbar ist. Das wäre nur dann der Fall,
wenn der Abgemahnte seine Produkte geschäftsmäßig angeboten hat und
nicht privat. Für ein geschäftsmäßiges Angebot reichen bereits wenige
Verkäufe im Monat auf der Handelsplattform eBay.
Wir empfehlen,
uns sofort nach Löschung eine derartigen eBay-Angebots zu kontaktieren,
und nicht erst nach Erhalt einer Abmahnung. Kurz nach Löschung ist es
eventuell noch möglich, sich die oben genannten Anwaltskosten zu
ersparen, indem man sofort eine Unterlassungserklärung abgibt.
Gerne stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 07171 - 18 68 66 zur Verfügung.
Du hast immer noch nicht darauf geantwort: Hast Du Fake Porsche Anhänger verkauft?
Fakeverkauf ist verboten.
Da könnte von den Porscheanwälten was auf Dich zukommen. Aus meinem Bekanntenkreis wurde eine Rechnung über 3.000€ gefordert.
Dieser Text o.ä. gehört bei (Original) Markenartikel auch in ein Angebot:
Zur Beschreibung mancher Arikel ist es zwingend erforderlich, daß
eingetragene Marken Herstellernamen & Warenzeichen verwendet
werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß diese Marken-Herstellernamen & Warenzeichen Eigentum der jeweiligen Inhaber sind und ausschließlich zur Beschreibung des angebotenen Artikels dienen
Scheinbar hast du aus früheren Erfahrungen nicht viel dazugelernt:
Welche Strafe kommt auf mich wegen Betruf oder DIebstahl zu?Im Voraus sollte man immer die AGB des Plattformbetreibers lesen bevor man Angebote bei eBay einstellt.
http://pages.ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers.html
http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html
Wenn ein Rechteinhaber bzw. dessen Vertreter über einen VeRIaccount Angebote an eBay meldet und entfernen lässt, dann sind diese Artikel von Fachleuten als Fälschungen identifiziert worden.
Und da es sich nicht nur um ein Angebot gehandelt hat, kommt da auch noch eine andere Variante ins Spiel
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Verhindern kannst Du gar nichts. Was Du kannst, Dich schon einmal proaktiv nach einem Anwalt für Markenrecht umschauen.
wie gehe ich jetzt am besten vor?
Steht doch da:
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG.
Klär das.
Was passiert, wenn du deine Artikel einfach erneut einstellst, wurde dir auch mitgeteilt.