Aushilfe bei Netto: morgen Vorstellungsgespräch mit Probearbeiten

6 Antworten

Fakt ist:

netto-discount ist seit 2010 an den Tarifvertrag des Einzelhandels gebunden. Dort sind die Löhne entsprechend geregelt.

"Der Lebensmittel-Discounter Netto Marken-Discount führt ab dem 1. April 2011 für alle im Unternehmen beschäftigten Aushilfen - sogenannte geringfügig Beschäftigte - einen Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro plus tariflicher Leistungen ein. Diese untere Grenze des Stundenlohns gilt bundesweit einheitlich.“ (Netto-Presse-Mitteilung 1.4.2011).

Probearbeiten muß grundsätzlich entlohnt werden, wenn eine Arbeitsleistung erbracht wird, es sei denn es soll dem Kennenlernen dienen (z. B. 1 oder 2 Stunden).

Ein Unternehmen mit ethischen Grundsätzen würde aber auch das bezahlen.

DerSchopenhauer  08.06.2013, 18:22

Nachtrag:

Vor dem 01.04.2011 wurden bei netto tatsächlich diese 5,50 € bezahlt.

sEvEn16 
Beitragsersteller
 08.06.2013, 21:00
@DerSchopenhauer

hey danke für deine antwort. war heute probearbeiten, der chef meinte es ist normal 6 stunden probezuarbeiten und ich musste 6 stunden arbeiten (umsonst) (pause 20 min), regale einräumen, kartons schreddern, etc.. er wird es an seinen chef weitergeben und der entscheidet ob ich dann anfangen darf oder nicht. mir wurde gesagt das man nur 7,50 euro die stunde kriegt und sonst nix, kein weihnachtsgeld, kein rabatt, etc.. was sind tarifliche leistungen?

DerSchopenhauer  08.06.2013, 21:23
@sEvEn16

Tarifliche Leistungen sind alle Leistungen, die im Tarifvertrag vereinbart sind (Urlaub, Lohn, Weihnachtsgeld etc.).

Wenn das Weihnachtsgeld tariflich vorgesehen ist und alle anderen Arbeitnehmer dieses erhalten, dann muß das auch den Aushilfen gezahlt werden.

Die genauen Regelungen sind dem Tarifvertrag zu entnehmen (Einzelhandel 62,5%).

Sollte es einen Betriebsrat geben, wende Dich an diesen.

Zum Probearbeiten:

Ein Einfühlungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt ist zwar im Prinzip zulässig – vorausgesetzt der Arbeitnehmer ist weder zur Arbeit verpflichtet noch unterliegt er dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Wenn Du eingestellt wirst, dann solltest Du das hinnehmen.

Wenn Du nicht eingestellt wirst, solltest Du den Lohn schriftlich einfordern:

7,50 * 5,66 = 42,45 €

Sollte das dann nicht bezahlt werden, eine Frist setzen mit dem Hinweis, daß Du Dir rechtliche Schritte vorbehälst, wenn er nicht zahlt.

Wenn das dein zukünftiger chef liest, kannst du dir das mit dem Job abschminken. :o

Probearbeiten wird meist nicht bezahlt.

Erst anhnehmen und dann anklagen ist nicht rechtens. Sowas ist kein fair play.

Du kannst den Chef dann höflich fragen, ob du mehr Geld bekommen kannst.

sEvEn16 
Beitragsersteller
 07.06.2013, 23:37

ok, ich hab ja nicht gesagt das ich es mache. hab deswegen bewusst paar sachen verdreht^^

michel995  08.06.2013, 00:15
@sEvEn16

ok ich hoffe doch das du das nicht machst

Messkreisfehler  08.06.2013, 21:33
@sEvEn16

Selbst wenn du es machen würdest, dann wärst du schneller aus dem Job draussen als du drin warst. Denkste ein Arbeitgeber würde einen frisch Angestellten (zumal nur Aushilfe) unter den Umständen behalten?

Netto zahlt jetzt 8,50€ die Stunde und nach ner Weile 9,00€. Urlaubsgeld gibt es für Aushilfen auf alle Fälle ( 24 Urlaubstage ), Weihnachtsgeld weiß ich leider nicht, ob es bezahlt wird oder nicht. Überstunden werden nicht gezahlt, also schauen, dass man pünktlich raus kommt, man arbeitet schließlich nicht ehrenamtlich dort ;)

5,50!!!! Das ist ja garnichts. Wie willst du damit denn später die Miete oder deinen Lebensunterhalt bezahlen??? Und Probearbeiten wird heutzutage sowieso nicht entlohnt. Such dir was anständiges!!

Unter gewissen Umständen darf der Mindestlohn unterstrichen werden also würde ich diese Überlegung gar nicht erst führen.

Für 5,50 € Lohn würde ich nichtmal aufstehen auch in einem Minijob nicht.