Werde ich von meinem Ausbildungsbetrieb verarscht?
Huhu :) Ich bin 18 Jahre alt und arbeite bei einem Optiker als Bürokauffrau. Nun hätte ich da einige Fragen ob das überhaupt so rechtens ist was hier abläuft.
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ich verdiene das gleiche wie die Optiker Azubis, obwohl alle in meiner Klasse mindestens das doppelte verdienen. Bin im 1.LJ und habe netto 287,- €. ist das rechtens?
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ich muss generell nach der Schule arbeiten, egal ob 6 Schulstunden oder 8 Schulstunden.
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6 Schulstunden werden mir mit 4,5 Arbeitsstunden und 8 Schulstunden mit 6 Arbeitsstunden angerechnet.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, fühle mich hier nämlich iwie sehr verarscht.
LG
7 Antworten
Hallo Flunzi95,
ich kann mir vorstellen, dass Du jetzt genauso viel oder wenig;-) weißt, wie vorher!
Hier wurde mehrmals geraten, sich mit der IHK in Verbindung zu setzen. Die IHK ist die zuständige Stelle, die den Ausbildungsvertrag nach rechtlichen Grundlagen prüfen muss und danach in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einträgt. Jetzt kann man mutmaßen, dass die IHK "gepennt" hat oder alles rechtlich abgesichert ist.
Wie auch immer, für Dich zählen jetzt Fakten und zuallererst müssen rechtliche Grundlagen geprüft werden:
Punkt 1.
Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung hängt davon ab, ob Dein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. Wenn er nicht tarifgebunden ist (was die Regel ist), dann darf die Ausbildungsvergütung max. 20% von der tariflichen Regelung (nach unten) abweichen. Die Tarife sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Vll kannst Du angeben, in welchem Bundesland Du beschäftigt bist?
zu Punkt 2. und 3.
Deine Berufsschulzeiten werden folgendermaßen auf die Arbeitszeit angerechnet:
Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende, einschl. Pausen, Freistunden und Wegezeit (von der Berufsschule zur Arbeit).
Deine max. tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten, allerdings darfst Du an 6 Tagen beschäftigt werden. Was steht in Deinem Ausbildungsvertrag? 5-Tage-Woche/6-Tage-Woche(max. wöchentl. Arbeitszeit)?
Wenn Deine (wie oben beschriebene) Berufsschulzeiten 6 Stunden nicht überschreiten, dann darf der Betrieb verlangen, dass du noch 2 Stunden arbeitest. Bei 8 Stunden Berufsschulzeiten darf er das nicht mehr.
Vll kannst Du meine Fragen beantworten, dann kann ich Dir Konkreteres angeben...
Nach dem Tarifvertrag vom 01.08.2012 gelten folgende Vergütungen:
- Ausbildungsjahr 420 EUR
- Ausbildungsjahr 500 EUR
- Ausbildungsjahr 640 EUR
Wenn Dein Arbeitgeber nicht tariflich gebunden ist, dann kann er 20% abziehen und bewegt sich immer noch im rechtlichen Bereich.
Mit Volljährigkeit kannst Du von Mo. - Sa. jeweils 8 Stunden beschäftigt werden. Musst Du 6 Tage arbeiten oder hast Du einen Tag/Woche frei?Hast du Deine Berufsschulzeiten mal gecheckt? (Unterrichtsbeginn/Unterrichtsende - Fahrt zum Geschäft) Dein gesetzl. Mindesturlaub beträgt 24 Werktage.
Ich arbeite von Montag bis Freitag. Samstag ist das Büro im Betrieb generell zu während das Geschäft geöffnet hat.
meine Berufsschule beginnt um 7.45h und bei 8 Schulstunden endet sie um 14:45h (beinhaltet zusammengerechnet 1 Std. Pause) und bei 6 Schulstunden endet sie um 12:45h.
Habe 25 Urlaubstage im Jahr die ich aber schon bis 31.01 komplett planen und einreichen muss.
meine Berufsschule beginnt um 7.45h und bei 8 Schulstunden endet sie um 14:45h (beinhaltet zusammengerechnet 1 Std. Pause)
Das sind 7 Stunden, die Dir zu Deiner Arbeitszeit angerechnet werden. Dein Betrieb könnte Dich jetzt noch eine Stunde arbeiten lassen. Man müsste aber die Fahrzeit von der Schule zum Betrieb noch berücksichtigen. Der Gesetzgeber sagt, dass es sogar zumutbar wäre, wenn Du noch 30 min. beschäftigt wirst.
und bei 6 Schulstunden endet sie um 12:45h.
Das sind 5 Stunden und man könnte Dich noch 3 Stunden beschäftigen.
25 Urlaubstage im Jahr sind rechtlich i.O.!
Übrigens die Angaben über die Ausbildungsvergütungen sind jeweils brutto!
bei mir sieht die Vergütung ein wenig anders aus, scheint aber dann rechtens zu sein nach deiner Aussage.
- Lj: 360 €
- Lj: 420 €
- Lj: 550 €
brutto natürlich!
Ja - wie beschrieben, kann er von den tariflichen Ausbildungsvergütungen 20% abziehen, aber wie ich auch geschrieben habe...so oder so, Du wirst verarscht, auch wenn er sich rechtlich im Rahmen bewegt. Die Höhe Deiner ausbildungsvergütung ist nicht zeitgemäß und Dich nach 7 Stunden Schule zur Arbeit zu drangsalieren ist auch nicht i.O.! Was soll's - kannst jetzt wenig machen, es sei denn Du hast Alternativen...
Ruf die für die zuständige IHK an die können das prüfen und beraten dich auch.
- Möglich - kommt auf den Tarifvertrag an evtl. Mindestverdienst
- Normalerweise mußt du nach 8 Schulstunden nicht in die Schule, nach 6 Schulstunden - ja
- Nein das ist so nicht korrekt. Normalerweise sind 8 Schulstunden mit den Stunden anzusetzen die du an diesem Tag hättest im Betrieb arbeiten müssen.
Allerdings würde ich aufgrund deiner Rechtschreibkenntnisse sagen - du kannst froh sein das sie dich genommen haben .... (aber das steht auf einem anderen Blatt).
@Tina2012:
Allerdings würde ich aufgrund deiner Rechtschreibkenntnisse sagen - du kannst froh sein das sie dich genommen haben .<
Deine Bemerkung ist hier fehl am Platz,diese Seite heißt "gutefrage.net" und nicht "rechtschreibung.net".
mag sein, aber die Personen die hier zu helfen versuchen haben auch ein Anrecht darauf das Fragesteller - Fragen in angemessener Form aufschreiben. Und es ist nicht zu übersehen wenn jemand mit diesen mangelden Deutschkenntnissen eine Ausbildung macht, für diese nicht geeignet ist. Somit ist die Schlussfolgerung seine Firma hat ihn/sie wohl eingestellt weil sie einen billige Hilfskraft brauchen.
Die einen haben's mit der Rechtschreibung - die anderen mit der Logik. Beides kein Grund unverschämt zu werden...
Glaubst Du, dass ihr Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört? Wo gibt es denn einen Mindestverdienst?
Normalerweise - sprichst Du von Fakten oder von Halbwissen?
... also wir bekommen jedes Jahr von der IHK ein Schreiben und da ist aufgeführt was wir unseren Azubis (nicht "tarifgebunden") mindestens zahlen müssen!
Aber noch einmal - dein erster Ansprechpartner sollte die IHK sein. Und du kannst dann gleich mit denen besprechen da sie dir einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen..... in der Regel werden nämlich Azubis nach dem Kontakt mit der IHK / Anwalt etc. "entsorgt".
mit dem gehalt musst du mal in den Vertrag nachgucken... arbeiten darfst du eig. nicht mehr nach der schule und zur schule gehen wird immer mit 8 arbeitsstunden angerechnet...du müsstest eigentlich noch so ein paar zettel zum vertrag bekommen haben...amsonsten mal bei der Handelskammer nachfragen
Dein Lehrlingsgehalt erscheint mir schon ziemlich gering.. Ich bekomme als Groß- und Außenhandelskaufmann 780 brutto, kommt aber auch darauf an wo du lebst.
Das sind die durchschnittsgehälter für Bürokaufleute:
1.Ausbildungsjahr: 455 - 736 Euro 2.Ausbildungsjahr: 536 - 800 Euro 3.Ausbildungsjahr: 651 - 879 Euro
Das mit der Arbeitszeit stimmt schon, man muss seehr oft auch nach der Schule noch arbeiten, gefällt zwar den wenigsten, ist aber leider so..
lebe in RLP. Brutto steht bei mir im Vertrag. 1. Lj: 360 € 2. Lj: 420 € 3. Lj: 550 €
Das liegt knapp bis deutlich unter dem Tarif:
- Ausbildungsjahr 420 EUR
- Ausbildungsjahr 500 EUR
- Ausbildungsjahr 640 EUR
Wende dich an den Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen IHK, der sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und dich über alle aufgeführten Punkte informieren.Die Adresse findest du in deinem Ausbildungsvertrag.Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr ca.480 bis 770 Euro.
Außerdem schau hier rein: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit für Volljährige
Die Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr ca.480 bis 770 Euro.
Wie kommst du auf diese Zahlen? Die Tarifverträge für Optiker geben die nicht her.
In Optikerbetrieben dürften aber Tarifverträge für das Optikerhandwerk relevant sein.
Hallo bin in RLP beschäftigt. In meinem Vertrag steht lediglich 8,00 Stunden täglich. Meine Urlaubstage sind allerdings in Werktagen gerechnet das weiß ich.
Lg