oft Krank Ausbildung Arbeitgeber glaubt mir nicht

5 Antworten

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für den Arbeitgeber mit relativ hohen Hürden verbunden: - - die Krankheitsfälle müssen oft eintreten, - - die Prognose für die Zukunft muss schlecht sein, d.h. auch für die Zukunft müssen häufige Erkrankungen zu erwarten sein, ohne dass von einer Verbesserung ausgegangen werden kann, - - unter diesen Voraussetzungen muss die Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber eine betrieblich unzumutbare Belastung darstellen.

Dass bei Eintreten einer solchen Situation während einer Ausbildung evtl noch höhere Anforderungen an eine solche "Maßnahme" gestellt werden, wurde ja schon angedeutet (Antwort von ralosaviv).

Deine Schilderung der Umstände alleine lässt jedenfalls nicht den Schluss zu, dass eine krankheitsbedingte Kündigung zu befürchten wäre.

Ansonsten hat man (nein: habe ich) auch bei teilweise dieser Diskussion beinahe den Eindruck, dass sich ein Arbeinehmer fast schon dafür entschuldigen muss, dass er es "wagt", krank zu werden.

nun soll ich zum Betriebsarzt, der soll kontrollieren ob ich wirklich krank war. das dies rechtens ist hab ich bereits von Verdi erfahren.

Wie wollen die das im Nachhinein feststellen? Der Betriebsazrt kann nur den gegenwärtigen Gesundheitszustand prüfen und eventuell die Arztberichte Deiner Ärzte, falls Du die Schweigepflicht entbindest.

es soll aber auch geprüft werden ob ich den Beruf weiter ausführen kann. notfalls soll auch der amtsarzt ran

Ich denke, dass der AG das Recht dazu hat und dann ist es wohl auch möglich, das eine Kündigung in Frage käme.

meine Frage : wie genau kann man krankheitsbedingt gekündigt werden? wie muss sowas ablaufen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich, jedoch ist es schon schwieriger einen Auszubildenden zu kündigen, als einen normalen Arbeitnehmer.

ich bin im zweiten ausbildungsjahr und würde notfalls auch klagen.

Ich würde verdi fragen, was man machen soll.

mikalol 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 21:13

mir Wurde gesagt ich muss meine Ärzte (Hausarzt und Facharzt) von der Schweigepflicht entbinden. ich weiß Zwar das ich das nicht wirklich muss, werde es aber tun da ich nichts zu verheimlichen habe.

johnnymcmuff  23.09.2013, 22:20
@mikalol

ich weiß Zwar das ich das nicht wirklich muss, werde es aber tun da ich nichts zu verheimlichen habe.

Das ist sehr gut.

Es ist legitim, dass die öffentliche Hand sich davon überzeugen will, dass du auch wirklich auf Dauer dem Arbeitgeber zur Verfügung stehst. Wenn du eine chronische Erkrankung hast, wird dir sicher KEIN Arbeitgeber eine praktisch unkündbare Stelle anbieten.

Familiengerd  23.09.2013, 22:47

eine praktisch unkündbare Stelle

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kündigung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst unterscheiden sich nicht von denen in der privaten Wirtschaft.

Von "praktisch unkündbar" kann in dieser Hinsicht also überhaupt keine Rede sein!!!

DerHans  29.09.2013, 17:43
@Familiengerd

Genau deswegen wird aber bereits VOR der Vereinbarung eines Dauerarbeitsverhältnis so gut wie möglich ausgeschlossen, dass "schlechte Risiken" eingekauft werden.

Dazu dient die Einstellungsuntersuchung letztlich (auch bei größeren Unternehmen)

Und wer sich verweigert, wird eben nicht eingestellt.

Ein Azubi kann noch viel schwieriger krankheitsbedingt gekündigt werden, als ein ArbN. Da müßte schon das Ausbildungsziel gefährdet sein bzw. keine Aussicht auf Bestehen der Abschlussprüfung bestehen und selbst dann wäre noch zu erwägen, ob eine Genesung in Aussicht gestellt werden kann und die Prüfung nachzuholen ist.

Es ist keine Wertung deiner Person oder deiner Krankheit, aber wenn du im Schnitt pro Monat rund eine Woche krank bist, hättest du mit mir als Personalchef auch ein Gespräch!

DerHans  23.09.2013, 22:13

Es geht dem Arbeitgeber aber eher darum zu klären, ob die Azubi in den festen Angestellten dienst übernommen werden kann.

mikalol 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 20:52

ich war lediglich im Januar 3 Tage krank und dann bis Mai gar nicht.ansonsten würde ich das auch verstehen, aber die meisten krankheitstage waren von dieser einen Erkrankung.

trotzdem danke für deine Antwort.

ralosaviv  23.09.2013, 21:33
@mikalol

Du schreibst, du hattest in diesem Jahr 31 Krankheitstage. Dem ArbG wird das wohl herzlich egal sein, ob die von Juni bis September oder von Januar bis April angefallen sind. Was ist denn das für eine Argumentation

ich war lediglich im Januar 3 Tage krank und dann bis Mai gar nicht

???

31 Tage sind 31 Tage.

mikalol 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 21:36
@ralosaviv

mir ging es nur darum das du geschrieben hattest eine Woche im Monat. wollte damit also nur sagen das das nicht so war. tut mir leid wenn ich dich falsch verstanden habe oder so.

ralosaviv  23.09.2013, 22:15
@mikalol

deswegen habe ich auch geschrieben im Schnitt eine Woche im Monat.....

Im öffentlichen Dienst können viele Krankheitstage ein Kündigungsgrund sein. Bei einem Beamten auf Probe z.B. würde das bedeuten, dass er nicht als Beamter auf Lebenszeit übernommen und entlassen wird. Also sollte es auch bei Angestellten so sein.

Ich weiß aber nicht, wie viele Tage man dazu krank sein müsste.

DerHans  29.09.2013, 17:41

Es reicht, wenn eine chronische Erkrankung festgestellt wird, die häufige Krankheiten und/oder ein vorzeitiges Ausscheiden ERWARTEN lässt.