Muss ich vor oder nach der schriftlichen Prüfung noch arbeiten gehen?
Hallo,
Ich bin 24 und habe Dienstag von 8 bis 12 und Mittwoch von 12 bis 17 uhr meine schriftliche Abschlussprüfung.
Ich muss laut chef sowohl davor als auch danach noch zur Arbeit kommen.
Ist das Gesetzlich erlaubt? Oder kann ich mich dagegen wehren?
Denn ich finde das ist ein echtes unding. Ich kann mich nicht mal richtig auf die Arbeit konzentrieren.
5 Antworten
einen Tag vor der schriftlichen Prüfung muss dir freigegeben werden. Am Prüfungstag lediglich für die Prüfzeit plus Wegezeit.
Eine Freistellung für den Tag davor betrifft JUGENDLICHE Auszubildende!
Ich würde sowas mit dem Ausbildunsleiter besprechen.
Danke für den Sternchenersatz! :-)
Was hier Leute für einen Mist schreiben können, ist ja unglaublich.
Die Freistellung gilt grundsätzlich nur für den tatsächlichen Zeitraum der Prüfung. (!!!) Vor oder nach der jeweiligen Prüfung können Auszubildende beschäftigt werden.
Für Auszubildende unter 18 Jahren gelten Sonderbestimmungen: Sie müssen an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freigestellt werden. (JArbSchG)
Arbeitstag ist jeder Tag der Woche, an dem im Betrieb gearbeitet wird. Die Freistellung ist auch am Tag vor einer Wiederholungsprüfung zu gewähren. Findet der schriftliche Teil der Abschlussprüfung an mehreren Tagen, z. B. an einem Dienstag und einem Donnerstag, statt, so ist der jugendliche Auszubildende nur am Montag freizustellen. Vor anderen Prüfungsteilen, z. B. vor der Fertigkeitsprüfung oder der mündlichen Prüfung, ist eine Freistellung nicht zwingend.
Unabhängig von gesetzlichen Regelungen sollte für die Teilnahme an den Prüfungen nach vernünftigen Lösungen gesucht werden. Die IHK empfiehlt, alle Prüfungsteilnehmer am Tag der Prüfung komplett von der Arbeit freizustellen und ihnen am Tag vor der Prüfung - sofern nicht freigestellt werden muss - Urlaub zu gewähren.
so wie ich es weiß must du nicht mehr zu arbeitdu hast mehr als 6 std.prüfung oder schule da darf man nicht mehr arbeient.das ist so gesetz
Nach Gesetz musst du nicht zur Arbeit!
Woher hast du diese Info?
Von meinem Lehrer während meiner Ausbildung. Du bist freigestellt
Klar mußt du arbeiten gehen, Du wirst ja dafür bezahlt.
..
Ja das tue ich auch jeden Tag, aber das ist die Abschlussprüfung. Man sollte sich ganz auf diese Zukunftsweisende Prüfung konzentrieren können und nicht noch auf der Arbeit rumgescheucht werden müssen... also das ist meine Meinung
hmm das wusste ich leider nicht. Kann ich jetzt einfach Heute meinen Lagerleiter anrufen und bescheid sagen das ich morgen nicht komme oder muss das mit dem Chef (welcher auch als mein Ausbilder eingetragen ist, ich ihn aber nie wirklihc sehe) abgeklärt sein. Und muss ich da schriftlich irgendwas einreichen oder is das einfach so klärbar?
danke schonmal