Muss ich das Berichtsheft nach bestandener mündlichen Prüfung fortsetzen?
Zu meiner Situation: Ich befinde mich in der letzten Phase meiner Ausbildung. Ich habe die mündliche Prüfung bereits abgelegt und bestanden, jedoch muss ich ein Fach im schriftlichen Teil wiederholen.
Wie oben bereits zu sehen ist, frage ich mich, ob ich nach bestandener mündlichen Prüfung das Berichtsheft weiterhin führen muss! Habe bereits im Bekanntenkreis nachgefragt und da waren die Antworten leider Gottes ziemlich verschieden - die einen meinten ich muss es fortsetzen, andere nicht.
Hoffe auf eine hilfreiche und informative Antwort. Vorab vielen Dank!
8 Antworten
Zunächst einmal ist die Ausbildung grundsätzlich bei einer nichtbestandenen Prüfung zum Enddatum des Ausbildungsvertrages beendet.
Du mußt, damit die Ausbildung verlängert wird, eine Verlängerung des Ausbildungsvertrages verlangen (möglich unverzüglich, falls noch nicht geschehen); der ausbildende Betrieb muß dem Verlangen stattgeben (dazu gibt es ein entsprechendes Vertragsformular der IHK/Handwerkskammer).
Wird also keine Verlängerung verlangt, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Enddatum des Ausbildungsvertrages automatisch.
Die Wiederholungsprüfung kannst Du später dennoch nachholen, allerdings dann auf eigene Kosten.
Damit ist auch klar: wenn die Ausbildung verlängert wird, dann ist auch das Berichtsheft weiterzuführen - ansonsten natürlich nicht, auch wenn Du als "normaler" Arbeitnehmer im Betrieb weiterarbeiten würdest; dann natürlich auch nur gegen entsprechenden Gehaltsanspruch.
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in der Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen ..." (Ausbildungsordnung, § 6)
Ergo --> Berichtsheft weiterführen:
Bei einer Verlängerung der Ausbildung: Ja - ansonsten: nein
Informiere mich doch bitte, was die IHK meint...Danke..
Normalerweise ist Ausbildung ja mit mündlicher prüfung abgeschlossen. dann würde man das Heft auch nicht mehr führen müssen. da Du jetzt aber nachschreiben musst, bist Du ja doch noch nicht ganz fertig.
da würd ich jetzt denken, lieber die kurze Zeit noch führen. Auf Nr. sicher gehen. Aber genug theoretisiert: was sagt Dein Ausbilder? Oder frag doch mal bei Deiner zuständigen IHK/ HWK nach, ist ja nur ein Anruf.
Viel Erfolg für´s Nachschreiben, toitoitoi!!
Ein Berichtsheft musst du während der Ausbildung führen. Die Ausbildung endet erst mit der bestandener Prüfung und eine hast du noch nicht abgelegt bzw. musst du wiederholen.
Daher sehe ich eine Pflicht zur Führung. Aber mal ehrlich, die neue Prüfung dürfte doch in kürze sein und nicht in Monaten, daher dürfte es nicht allzu viel Arbeit machen, es weiter zu führen.
ich befürchte, auch hier wirst du unterschiedliche Antworten bekommen.... Am besten du frägst deinen Chef, bzw. bei der IHK, Handwerkskammer o.ä.
Normalerweise endet ja die Ausbildung mit Bestehen der mündlichen Prüfung, da du aber einen Teil der Schriftlichen wiederholen musst, ist deine Ausbildung noch nicht beendet, von daher, würde ich sagen - Berichtsheft weiterführen. Aber wie gesagt, nur eine Vermutung von mir....
Während meiner Ausbildung (1993 - 1996) musste das Berichtsheft bis zum Schluss (bis zur letzten Prüfung) geführt werden. Wie es heute ist kann ich dir nicht sagen, aber dein Ausbilder bzw. die IHK können es sicher.
Auf die Frage, ob ich mein Berichtsheft weiterhin führen muss, antwortete mein Ausbilder wie folgt: "Nein. Nur drei Jahre müssen geführt werden."
Ich warte jedoch noch auf eine Rückmeldung der IHK.