Sonderurlaub - umziehen?
Guten Tag,
Mein Freund und ich haben kurzfristig eine Wohnung gefunden.
Wir haben auch liebe Freunde die uns am Samstag helfen würden umziehen.
Als ich meine Chefin gefragt habe , ob ich den Samstag frei bekomme , damit ich auch helfen kann, meinte sie darauf hin: (ich zitiere)
"Du bekommst den Samstag nur frei, wenn jemand deine Schicht ersetzt.
Und wenn das dann der Fall sein sollte , dann darfst du dich nicht zu früh freuen. Kommt drauf an wie du dich diese Woche Anstrengst. Wenn du dazu noch gut und fleißig arbeitest, dann überlege ich mir das "
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Ich habe nie einen Samstag frei haben wollen seit 3 Jahren. Und ich arbeite immer sehr gut. Das bestätigen mir auch andere. Ich fühle mich etwas erpresst und nicht verstanden.
Abgesehen davon kann ich zu meinen Helfern nicht sagen:
"ja ich komm villeicht. Villeicht auch nicht. Dementsprechend wie meine Chefin Laune hat "
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Steht mir ein freier Tag nicht eingendlich zu ?
Ich ziehe aber innerhalb der Stadt um.
5 Antworten
Sonderurlaub wegen Umzug ist eine vertragliche Regelung und keine gesetzliche Pflicht. Das einfachste wäre also wirklich einen Urlaubstag dafür zu nehmen.
Das hört sich an als ob dies der einzige Arbeitgeber in der Stadt ist. Wenn nicht, solltest Du über kurz oder lang einen neuen Job suchen.
In der Regel sieht es mit einem Anspruch schlecht aus. Das muss aber erst mal nichts heißen, denn es gibt viele Argumente für Sonderurlaub. Hier wurden ein paar zusammengetragen. Ganz hilfreich, wie ich finde. Siehe https://www.ummelden.de/sonderurlaub-umzug.html
Besonders hervorzuheben, was an dem Tag alles organisiert werden muss, finde ich hilfreich. Das kann man ruhig aufzählen, damit beim Arbeitgeber erst gar nicht der Verdacht von "Erholungsurlaub" aufkommt. Viel Glück!
Steht mir ein freier Tag nicht eingendlich zu ?
Ein freier Tag sicher. Aber kein genereller Sonderurlaub wegen Umzug.
Ausgenommen der ist betriebsbedingt.
warum nimmst du dir keinen Urlaubstag?
Urlaub steht dir aber zu, und er muss auch gemäß den Wünschen des Arbeitnehmers gewährt werden, wenn dem nicht dringende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Habe ich auch gesagt.
Aber die meint genau das gleiche wie auf die Frage "freier Tag"
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