Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln?
Von Teilzeit auf Vollzeit wechseln.
Hallo liebe Community.
Ich arbeite seit 6 Jahren in einem großen Industrieunternehmen, in den letzten zwei Jahren habe ich meine Arbeitszeit auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 24 Std Teilzeit reduziert. Nun möchte ich meine Stundenanzahl wieder auf 35 Std erhöhen (oder zumindest in die Nähe davon), dies hat mein Arbeitgeber heute verneint, dies wäre aktuell nicht möglich. Nun habe ich erfahren das ich auch gesetzlich keinen Anspruch habe wieder in Vollzeit angestellt zu werden.
Was mich an der ganzen Geschichte etwas wurmt ist die Tatsache das eine ältere Kollegin die kurz vor der Rente steht Ihre Teilzeitstelle vor etwa einem Jahr auf Vollzeit erhöht bekommen hat. Die Dame steht noch dazu kurz vor der Altersteilzeit, weshalb die Erhöhung Ihrer Stunden lediglich ein Trick war um die Beträge ihrer Altersteilzeit zu erhöhen.
Nun meine Fragen hierzu:
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Habe ich denn überhaupt eine Handhabe gegen die Weigerung meines AG meine Stunden zu erhöhen? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten 35 Std „einzuklagen“?
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Kann ich mit der Tatsache das meine Kollegin diese Erhöhung erhalten hat irgendwie rechtlich argumentieren?
Vielen Dank für die Hilfe
Spacecake
5 Antworten
Wurde denn ein neuer Arbeitsvertrag gemacht? Wie sieht dieser aus? Wurde der alte Vertrag beibehalten, nur die Stundenzahl für ein Jahr reduziert oder wurde keine Zeit genannt?
Hallo Spacecace2000,
zur rechtssicheren Beantwortung müsste ich den genauen Wortlaut des Änderungsvertrags zur Reduzierung der Arbeitszeit kennen.
So kann ich nur auf § 9 TzBefrG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) verweisen, auf dessen Rechtsgrundlage Du den Wunsch nach Erhöhung der Arbeitszeit anzeigen kannst und der AG nur "dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer" als Versagungsgründe anführen kann.
Wäre denn die Option, auf den Eintritt in die Freistellungsphase ATZ der genannten Kollegin zu warten und dann dezidiert deren AZ-Anteile zu beanspruchen, eine Alternative?
Komisch, in meinem TzBfG steht da noch etwas von Besetzung einer freien Stelle, die es hier ja wohl offensichtlich nicht gibt.
Du hast kein Recht, eine Aufstockung zu verlangen. Diese Entscheidung liegt allein in den Händen des Arbeitgebers. Auch auf "Vergleiche" ("andere konnten das auch") muss er nicht reagieren.
Wenn du deine Arbeitszeit ohne Befristung reduziert hast, dann hast du keinen Anspruch auf eine Erhöhung.
Auch ein Hinweis auf eine Kollegin hat da keinen Sinn. Es ist eine Arbeitgeberentscheidung.
Nein nicht wenn du zur Reduzierung der Stunden einen unbefristeten Änderungsvertrag unterschrieben hast.
Hättest du nur eine Änderung über einen Zeitraum x gemach und der währ jetzt vorbei hättest du auch wieder Anspruch auf deine alten Stunden.
So bist du leider dem Guten Willen deines Chefs ausgeliefert.