DIE PRÜFUNG WIRD NACH 2 JAHREN UNGÜLTIG?!

4 Antworten

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Na das ist eben nur eine Bestätigung und nicht der Führerschein selbst. Den muss man sich erst ausstellen lassen (deshalb: Gilt nicht als Führerschein) und das mit den 2 Jahren ungülitig meint wahrscheinlich, dass die Bestätigung verfällt wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren den Führerschein ausstellen läßt.

cluesa  20.03.2012, 16:28

komisch, ich habe meinen führerschein sofort in die hand bekommen...

Lily76  20.03.2012, 16:29
@cluesa

Ich mußte ihn beim Amt abholen.

cluesa  20.03.2012, 16:38
@Lily76

komisch, mich würd interessieren, woran das liegt^^ hast du gleich bestanden, wenn ich fragen darf? und warst du 17 oder schon 18?

Lily76  20.03.2012, 16:53
@cluesa

Wahrscheinlich liegts daran, dass ich aus Österreich bin? Im übrigen: Ich war über 18 und hab beim ersten Mal bestanden. Ich hab ne Bestätigung bekommen und konnte mir dann beim Amt damit einen Führerschein ausstellen lassen.

icumcum 
Beitragsersteller
 21.03.2012, 17:59
@Lily76

so isses bei uns auch, manchmal hat der prüfer gleich den Führerschein dabei.. ist aber nicht immer der Fall

icumcum 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 16:21

hättens aber echt anders formulieren können, hört sich echt an, dass man nach 2 Jahren nochmal den FS machen muss.

Lily76  20.03.2012, 16:23
@icumcum

Nein, nur falls jemand den Führerschein innerhalb der 2 Jahre nicht holt (mit der Bestätigung) hat er dann ja auch (normalerweise) keine Fahrpraxis und dann müßte man die Prüfung (verständlicher Weise) wiederholen.

icumcum 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 16:26
@Lily76

ok dankeschön =)

Das sollte der Wisch sein, mit dem du deinen richtigen Führerschein abholen kannst. Das hätte dir der Prüfer oder dein Fahrlerer aber auch sagen können?

Wenn du dir ganz unsicher bist frag doch mal bei deiner Fahrschule nach. Wenn du da 3000 Euro gelassen hast, werden die dir die Frage sicher noch beantworten ;-)

icumcum 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 16:18

da könntest recht haben ^^

Des ist begleitetes fahren bist du 17?? nach einem jah kannst du dann alleine fahren und nach 2 Jahren hast du keine Probezeit mehr..

icumcum 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 16:20

ne ich bin 20J. wollte ja den SCHEIN abgegben aber das Amt dafür hatte nichmehr offen, muss am Donnerstag hinlatschen

sanjay5400  20.03.2012, 16:25
@icumcum

hmm...frag einfach mal beim amt

Ist dass das begleitende Fahren?

icumcum 
Beitragsersteller
 20.03.2012, 16:19

ích bin 20J.