Pflichpraktikum Studium?, Exmatrikulation?
Hi,
ich muss noch ein Pflichtpraktikum bis zum 2.FS machen, weiß aber nicht ob ich es zeitlich schaffe, da 10 Wochen. Nun die Frage wo finde ich die Regelung ob ich falls ich es nicht schaffe eingeschrieben bleibe, oder eventl. zwangs exmatrikuliert werde.
Ich möchte eingeschrieben bleiben, ob ich im 2 bleibe ist ansich egal, da ich noch nicht alle Prüfungen schreiben konnte und somit noch nicht unbedingt ins 3 FS kommen muss.
Gibts es hier Probleme mit Bafög, da ich noch 2 Semster bis Leistungsprüfung habe, muss ich hier etwas dem Amt melden?
Kann man das auch irgendwie anonym nachfragen, da das Amt ja immer die Fördernummer haben will.
Gruß und Dank
Duck
1 Antwort
Die Regelungen zu Konsequenzen aus nicht erbrachten Studienleistungen findest du in der Prüfungsordnung. Wenn du da nicht durchsiehst, dann wende dich einfach an die Studienberatung.
Es ist übrigens meist auch möglich, ein großes Praktikum in zwei kleinere Teilpraktika aufzuteilen, so dass du hier vielleicht eine Chance hast, einen Teil erstmal zu machen und den anderen nach der eigentlichen Frist zu absolvieren. Ob das funktioniert, erfährst du aber, wie gesagt, bei der Beratung.
Die Zählung deiner Fachsemester ist unabhängig von dem Stand deiner Leistungen. Du bleibst also nicht einfach im zweiten Semester, sondern kommst auf jeden Fall ins dritte, auch wenn dir Leistungen aus dem zweiten Semester fehlen. Diese Zählung ist auch für das Bafög ausschlaggebend.
Wenn du dich mit dieser Frage nicht direkt ans Bafög-Amt wenden willst, dann schau mal nach einer Bafög-Beratung an deiner Hochschule. Das Studentenwerk bietet sowas in der Regel an.
Beste Grüße!