Wer zahlt, wenn die KFZ-Werkstatt die Mist gebaut hat ihren Fehler nicht reparieren kann?
Guten Tag
Ich habe mein Auto in einer Werkstatt abgegeben, in der mein Schiebedach repariert wurde. Es wurde ein neues Schiebedach bestellt und eingebaut. 2-3 Wochen hat es super funktioniert. Jetzt ist die Innenverkleidung angegangen. Die Werkstatt weiß nicht ob sie das reparieren kann.
Außerdem wurde mir gerade gesagt, dass die Innenverkleidung nicht zu dem neuen Dach gehört, sondern zum alten.
Wer bezahlt es jetzt, auch in dem Fall, wenn sie es hier nicht reparieren können und ich zu einer BMW-Werkstatt muss?
Dass es zum alten Dach gehört verstehe ich, dennoch hatten sie ja eigentlich den Auftrag, das Dach zu reparieren. Erwarten mich Kosten, auch wenn sie es hier reparieren können?
3 Antworten
Vorher ganz normal mit der Werkstatt reden wie sie sich das vorstellen es zu ändern, danach weitere Massnahmen einplanen und eingreifen. Falls notwendig Klage einreichen
Hi, also 1. Schritt ist es die Mängel zu dokumentieren (schriftlich und bildlich) sowie an die Werkstatt eine Mängelrüge zu schreiben, mit der Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung z.B. 14 Tage. Mann kann sich auch an die Schlichtungsstelle der jeweiligen Innung oder Handwerkskammer wenden und um Hilfe bitten. Sonst bleibt nur der Weg zum Anwalt mit Klageeinreichung. Hilfreich ist auch ein unabhängiges Gutachten des Schadens. Viel Glück.
Sprich noch einmal mit der Werkstatt, denn das fällt unter Gewährleistung. Sie hätten dir sonst sagen müssen, das sie die alte Innenverkleidung nur provisorisch anbringen konnten. Somit bist du ja von einer korrekten Reparatur ausgegangen. Frage wie sie sich eine Lösung vorstellen und nicht abwiegeln lassen, das war ja schon die erste Antwort.