Kann ich mein eigenes KFZ (unrepariert) vom Gelände der KFZ Werkstatt jeder Zeit abholen?

3 Antworten

Ohne einen Auftrag von dir, ist die Werkstatt nicht berechtigt dein Fahrzeug zu reparieren.

Außerdem müssen sie dir alle Papiere und Schlüssel aushändigen.

Sie dürfen natürlich eine Stellplatzgebühr verlangen.

Uih, das wird noch happig. Soviel vorweg.

Zunächst einmal durftest Du das Auto natürlich abholen. Immerhin hattest Du eine entsprechende Auskunft:

Man sagte mir, ich sollte dann mein defektes Fahrzeug die Tage abholen kommen,

Und die Werkstatt hatte auch keinen Auftrag, das Fahrzeug zu reparieren.

Das Problem ist, dass sie es doch getan haben und es nicht mehr in den Stand setzen können, der vorher da war. Vermutlich haben sie eine günstigere Lösung gefunden es zu reparieren und das schnell gemacht, bevor Du es Dir anders überlegst.

Jetzt kannst Du Dir überlegen, ob Du

  • mit der nun deutlich günstigeren Reparatur einverstanden bist und das Auto so nimmst.
  • noch etwas handeln willst, so nach dem Motto, "Also bis 400 Euro hätte ich die Kiste machen lassen. Sie haben ja selbst gesagt, die Kiste ist schrottreif." Dann wirst Du etwas verhandeln müssen und vielleicht handelst Du noch ein paar Euro raus.
  • Generell das Auto nicht mehr repariert haben willst. Dann wirst Du ganz schön streiten müssen. Evtl. über die Schlichtungsstelle der Kfz Innung (Ein Anruf da vorab könnte eh nicht schaden.) oder vielleicht sogar vor Gericht.

Viel Erfolg

Sofern du nicht zugestimmt hast, dürfen sie das Fahrzeug nicht reparieren.

Ich habe das Gefühlt dass sie das Fahrzeug repariert haben die Kosten sich jedoch bei 600€ belaufen und Sie damit erheblich Gewinn machen wollten und mit 1700€ angetanzt sind.

SyGse 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 16:14

Ja das denke ich auch.