Kann ich mein eigenes KFZ (unrepariert) vom Gelände der KFZ Werkstatt jeder Zeit abholen?
Mein Auto war liegengeblieben und wurde vom Abschleppdienst zu einer Werkstatt gebacht. Ich setzte mich am nächsten Tag mit der Werkstatt in Verbindung und bat um Überprüfung und die Kosten der Reparatur. Nach ein paar Tagen bekam ich von der Werkstatt einen Rückruf, die Kosten würden sich auf 1.700,00 EUR belaufen. Ich wollte mir das Ganze noch überlegen. Nach 2 Tagen Bedenkzeit entschloss ich mich, die Reparatur nicht machen zu lassen und wollte mich bei der Werkstatt, die auch Neuwagen verkauft informieren, was mich ein neues Auto kosten würde. Für mein altes Auto wollten sie mir nichts mehr geben, das sei Schrottplatzreif! Ich sollte mich wegen dem Kostenvorschlag für einen Neuwagen nochmals zurück melden. Ich entschied mich aber gegen den Neuwagen. Telefonisch teile ich das mit. Man sagte mir, ich sollte dann mein defektes Fahrzeug die Tage abholen kommen, pro Tag an dem mein KFZ auf dem Werkstattgelände steht, würde mir eine Gebühr von 15 EUR berechnet. Ich musste spät arbeiten und hatte erst die Möglichkeit mein Fahrzeug nach Werksschluss abzuholen. Ich wollte mein Fahrzeug mit 2 Freunden vom Werksgelände runter schieben, auf einen angrenzenden öffentlichen Parkplatz. Dazu musste ich den Ersatzschlüssel benutzen. Dabei merkte ich, dass mein Auto wieder ansprang. Natürlich habe ich mein Auto dann mitgenommen nach hause. Am nächsten Tag rief mich die Werkstatt entsetzt an und wollte wissen wo das Fahrzeug ist. Ich habe gesagt, dass ich es schon mitgenommen habe und dass ich noch vorbei komme, um meine Papiere und meinen Schlüssel abzuholen, sowie die Rechnung für die Defektanalyse und die Parkgebühr zu zahlen. Die meinten, das Fahrzeug sei schon repariert worden und ich sollte 600 EUR mitbringen. Ich habe die Reparatur doch gar nicht in Auftrag gegeben? Außerdem sollte die Reparatur doch 1.700,-- EUR kosten, was ich nicht wollte. Wie kommt nun dieser Betrag zustande? Ich habe mein eigenes Auto vom Gelände entfernt, das war vllt. gesetzlich nicht ganz korrekt, doch im Gegensatz zu deren Verhalten wohl eine Lapalie.
3 Antworten
Ohne einen Auftrag von dir, ist die Werkstatt nicht berechtigt dein Fahrzeug zu reparieren.
Außerdem müssen sie dir alle Papiere und Schlüssel aushändigen.
Sie dürfen natürlich eine Stellplatzgebühr verlangen.
Uih, das wird noch happig. Soviel vorweg.
Zunächst einmal durftest Du das Auto natürlich abholen. Immerhin hattest Du eine entsprechende Auskunft:
Man sagte mir, ich sollte dann mein defektes Fahrzeug die Tage abholen kommen,
Und die Werkstatt hatte auch keinen Auftrag, das Fahrzeug zu reparieren.
Das Problem ist, dass sie es doch getan haben und es nicht mehr in den Stand setzen können, der vorher da war. Vermutlich haben sie eine günstigere Lösung gefunden es zu reparieren und das schnell gemacht, bevor Du es Dir anders überlegst.
Jetzt kannst Du Dir überlegen, ob Du
- mit der nun deutlich günstigeren Reparatur einverstanden bist und das Auto so nimmst.
- noch etwas handeln willst, so nach dem Motto, "Also bis 400 Euro hätte ich die Kiste machen lassen. Sie haben ja selbst gesagt, die Kiste ist schrottreif." Dann wirst Du etwas verhandeln müssen und vielleicht handelst Du noch ein paar Euro raus.
- Generell das Auto nicht mehr repariert haben willst. Dann wirst Du ganz schön streiten müssen. Evtl. über die Schlichtungsstelle der Kfz Innung (Ein Anruf da vorab könnte eh nicht schaden.) oder vielleicht sogar vor Gericht.
Viel Erfolg
Sofern du nicht zugestimmt hast, dürfen sie das Fahrzeug nicht reparieren.
Ich habe das Gefühlt dass sie das Fahrzeug repariert haben die Kosten sich jedoch bei 600€ belaufen und Sie damit erheblich Gewinn machen wollten und mit 1700€ angetanzt sind.
Ja das denke ich auch.