Wasserschaden durch defekte Silikonfuge im Bad - Trocknung?

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Es ist die Frage, inwieweit der Wasserfleck an der Wand abgetrocknet ist. Selbst wenn der Wassernachfluss mittlerweile gestoppt ist, kann sich immer noch Feuchtigkeit in den Wänden befinden und durch den Kapillareffekt "nachziehen". Erschwerend kommt hinzu, dass durch Fliesen, Acrylfarbe auf den Tapeten etc. eine "natürliche" Austrocknung extrem verzögert werden kann. Eine technische Austrocknung wäre u.U. nicht verkehrt. Allerdings sollte vorher der Feuchtigkeitsgrad in der Wand nochmals festgestellt werden. Oftmals reicht es schon aus, eine Klimaanlage mit Entfeuchterfunktion oder einen auf die Wand gerichteten Ventilator aufzustellen. Ob der Estrichfußboden unter der Duschwanne wirklich abgedichtet ist, kann man ohne Weiteres nicht sagen. Evtl würde ich hier vorschlagen, den Estrichboden und die Wand bis Höhe der Duschwanneneinfassung mit 2-3 Lagen Flüssigkunststoff einzupinseln und auch den Boden/Wandübergang zu Silikonisieren.

Von Letzterm ist zwar auszugehen, jedoch muß dies ein Gutachter mittels zerstörender Untersuchungen bestätigen. Trifft dies zu, dann muß der gesamte Estricht raus und die Wohnung in dem betroffenen Bereich einen neuen Estricht ohne Oberbelag erhalten, der dann wiederum über geaume Zeit trocknen muß, bevor neu gefliest oder anderweitig verlegt werden kann. Im Zweifel müssen Sie diesen Anspruch gegen den Bauträger einklagen und sich sich für die Dauer der Baumaßnahme ggfs. in ein angemesssenes Hotel auf Kosten des Bauträgers einquartieren.

Der eine will nicht zahlen, dem anderen ist es egal.

Da soll der Bauträger auf seine Kosten ein unabhängiges Gutachten erstellen und Du beauftragst eventuell einen Anwalt.

schelm1  11.08.2010, 19:15

Das Gutachten beantragt der und tritt auch mit den Kosten in Vorlage, der etwas beweisen will um für sich einen Anspruch geltend zu machen.