wer zahlt urlaub während der renovierung nach wasserschaden?
der fall stellt sich wie folgt dar: aufgrund der eisigen temperaturen und des ungedämmten dachbodens ist auf eben diesem eine leitung eingefroren und geplatzt. da meine wohnung direkt darunter liegt lief die brühe natürlich bei mir rein. das ende.vom lied ist das in flur, wohnzimmer und küche die böden neu gemacht und natürlich auch die wände renoviert werden müssen. nun bin ich berufstätig und alleinlebend, sprich ich habe keinen der während der renovierungsarbeiten vor ort sein kann. die gebäudeversicherung meint sie hätte damit nichts am hut. die renovierung wird gezahlt aber verdienstausfall wird nicht gezahlt. vielleicht sollte ich erwähnen das der hausverwaltung das problem mit der leitung auf dem boden bekannt war. es musste vor zwei jahren im haus nebenan schonmal eine wohnung grundsaniert werden, dort war es genau das selbe passiert. unternommen hat man nichts um einen weiteren rohrbruch zu vermeiden. muss ich jetzt wirklich meinen urlaub dafür vergeuden? muss die versicherung nicht eine ar verdienstausfall zahlen für die tage an denen ich wegen der renovierung vor ort sein muss?
5 Antworten
deine ansprüche richten sich ja gegen den vermieter. der beauftragt seine versicherung. wenn du über das hinaus, was die versicherung zu zahlen bereit ist, ansprüche hast, bleiben die ja bestehen. ich würde auf jeden fall das geld für entgangenen urlaub, oder für unbezahlten urblaub dennoch beim vermieter geltend machen. auch für andere kosten, z.b höhere heizkosten, verdorbene einrichtung etc. falls da noch mehr ist.
Du MUSST nicht vor Ort sein... Du WILLST vor Ort sein... Der Vermieter und die Versixherung müssen dir KEINEN Verdienstausfall zahlen.. Wozu auch? Wo fehlt direkt deine Arbeitskraft, weil dort ein Sachschaden entstanden ist... Haste n Autounfall bekommste n Mietwagen... Und keinen Verdienstausfall.. Haste n Wasserschaden ... Ab ins Hotel... Aber keinen Verdienstausfall..
Wäre ja noch schöner... Was zahlt mir die Versicherung wenn mein Haus gebrannt hat und wieder aufgebaut Seren muss... Verdienstausfall für 6 Monate...
Also manche Leute haben Vorstellungen...
Wenn du selber renovierst, ist es möglich bei der Versicherung, die für die Begleichung zuständig ist, Arbeitsstunden abzurechnen. Das muss aber mit der Versicherung vor Beginn abgesprochen werden und schriftlich vertraglich vereinbart werden.
Der Vermieter ist nicht der Ansprechpartner, sondern die zuständige Versicherung für Kostenerstattung.
Die Vermietung oder der Versicherer muss zahlen, sofern du niemanden in die wohnung lassen kannst zwecks aufsicht
den urlaub bezahlst du selbst oder kennst du eine versicherung die urblaub, wegen renovierung bezahlt?
das war aber doch nicht die frage? und vertragspartner ist der vermieter und nicht dessen versicherung.