wer bezahlt Verdienstausfall bei unverschuldetem Wasserschaden
Hallo, wir haben eine Physiopraxis und durch die Wohnungen über uns ist ein Wasserschaden entstanden. Ein sehr grosser, der sich von der obersten Wohnung durchs ganz Haus bis in den eller ausgebreitet hat. Vermutlich ein geplatztes Heizungsrohr. In unserer Praxis sind die Decken Nass, es tropft runter, genau in dem Bereich wo unsere Behandlungen stattfinden. Hausmeister, Firma etc waren alle schon da. Trocknungsfirma stellt grad Geräte auf etc. Nur keiner konnte uns jetzt beantworten, wie das mit unserem Verdienstausfall ist. Hat jemand ein paar Tips wie wir da vorgehen müssen.
4 Antworten
Die Gebäudeversicherung trägt im Normalfall den Schaden. Macht Bilder vom momentanen Zustand als Beweis, dass wirklich nicht gearbeitet werden konnte. Wendet Euch sofort an Euren Vermieter und macht Eure Ansprüche geltend. Von verdienstausfall durch nicht behandelbare patienten, bis hin zu den Löhnen und Gehältern der Praxismitarbeiter. Der vermiter soll seiner Versicherung direkt den Schaden melden und Gebäudetechnisch dafür sorgen, dass die nötigen Instandsetzungen an den Rohren schnellst möglich durchgeführt werden.
Der Wasserschaden (= Reparatur des Schadens) wird im Regelfall von der Hausversicherung gedeckt.
Hat die Hausversicherung (durch den Eigentümer abzuschließen) diese Dinge mitversichert, wird auch gezahlt.
Dann gibt es noch die Haus-Haftpflichtversicherung, die für Schäden zahlen muss, die vom Haus ausgehen (Dachziegel fällt runter, Weg ist trotz Schneeräumens glatt...).
Frage beim Eigentümer an, welche Versicherungen er hat. Wenn du selbst eine hast, zahlt zunächst deine Versicherung.
Den Verdienstausfall könnt ihr nur diurch eine eigene Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechungs- oder Praxisausfallversicherung absichern. Eine fremde Versicherung käme nur dann in betracht, wenn jemand den Schaden schuldhaft verursacht hätte. Davon ist bei einem Rohrbruch eher nicht auszugehen.
Ich glaube, da gibt es nur einen Weg : Klage vor Gericht wegen Verdienstausfalls und sonstiger Schäden. Aussergerichtliche Vereinbarungen sind eher nicht angebracht. Da ich keine Erfahrungen bezüglich dieses Sachverhaltes habe, würde ich den Rat eines Rechtsanwalts sehr (wenn nicht sogar zwingend) empfehlen.
Ansonsten schließe ich mich den Ratschlägen von "sabo" und "altermann" an.