Verdienstausfall wegen Gerichtstermin als Zeuge?

4 Antworten

Kann man da im Prinzip eintragen, was man möchte,.......

Kann man schon, wenn man wild darauf ist, auch mal als Angeklagter auf der Bank zu sitzen.

Ansonsten sollte man so etwas besser unterlassen - du und auch dein Arbeitgeber könnten da in Teufels Küche kommen.

Nein, kannst du nicht. Dir steht für die Zeit nur dein entgangener Stundenlohn zu. Allerdings wird die Fahrzeit ebenfalls angerechnet, ebenso hast du Anspruch auf die Fahrkosten- grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel, bei langer Anfahrt ggf. auch Kilometergeld und dann anfallende Parkgebühren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die kennen die üblichen Sätze und wenn dein Ausfall auffällig ist, werden die dir zunächst nur den üblichen Satz auszahlen. Dann kannst du deinen unüblichen Ausfall näher begründen und abwarten.