Verdienstausfall berechnen?

6 Antworten

Der Verdienstausfall ist ggf deiner Lohnbescheinigung zu entnehmen.

wollte ich meiner Frau nicht zumuten

Die Wahrnehmung der Termin war deine private Entscheidung. Deine Frau hätte die Termine ebenso wahrnehmen können. Und nun denkst du, dass du hierfür auch noch Geld verlangen kannst? Kopfschüttel

Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Nachteile bei der Haushaltsführung ...

... wirst du kaum durchsetzen können; s. BGB § 252 Satz 2. 

Du bist auch selbst verpflichtet, den entstehenden Schaden zu begrenzen. Und da es, wie du selbst schreibst, wohl kaum eine objektiv zwingende Notwendigkeit gab, dass du den Hund - noch dazu während deiner Arbeitszeit - zum Tierarzt begleitest, du obendrein als "leitender Angestellter" auch vergegenwärtigen können müsstest, dass sich Termine planen und koordinieren lassen, ... nun, sagen wir es so: Was du da versuchst, könnte leicht ins Strafrecht rutschen und nach hinten losgehen.

da hast du wohl großes Pech, da es bei euch Möglichkeiten gibt, wie du schreibst und du den Schaden zwar hast, bist du trotzdem verpflichtet, diesen nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Steht aber auch im BGB.

garnicht, verdienst ausfall gibt es nur für dich wenn du erkrankt bist, ansonsten nur betreung durch krankenkasse wenn dein sohn oder frau krank bist durch krankschreibung.