stornierung eines auftrages verdienstausfall
wie soll ich anfangen mein mann hat einen zuschlag bei my hammer gewonnen mit dem auftraggeber schon termine vereinbart wie wann u wo naja follgendes mein mann war gestern bei dem kunden hat sich die baustelle angeschaut es sollten verputzte wände vorhanden sein aber das war nicht der fall es waren löscher in den wänden usw naja darauf hin hat er mit dem kunden einen neuen termin vereinbart am späten abend erhielt mein mann dannn eine email von dem kunden das es eine andere firma erledigt wer kommt nun für den verdienstausfall meines mannes in frage oder was kann mein mann unternehemen er möchte sich ja ausssergerichtlich einigen
8 Antworten
ein Vertrag ist zstande gekommen und der Auftraggeber kann innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. Ein Schaden ist deinem Mann nciht entstanden, aslo kein Schadenersatz. Er kann alles in Rechnung stellen, was er bereits für diesen Auftrag an Kosten hatte (Fahrtkosten, Verlust falls er beweisen kann, dass er wegen diesem Auftrag einen anderen abgelehnt hat, Materialkosten, Zeit für die Begehung der Baustelle) das sind real entstandene Kosten die er auch 1:1 übernhemen kann. Schwieierig wird es beim "fiktiven Gewinn". Es kommt darauf an, wann der Terin sein sollte. Zeitnah, dann kann er es mit 50% der Summe versuchen. Wäre der Termin aber erst in 4 Wochen oder so, dann kann er nicht allzuviel ansetzen.....
die KOsten die angesetzt werden kann habe ich alle aufgelistet
er hat vor einem monat den zuschlag erhalten also vor 4 wochen mit dem kunden gesprochen an den und dem tag soll es ausgeführt werden darauf hin alle anderen anfragen abegesagt für den zeitraum der arbeitstätigkeit
Schadenersatz für bislang getätigte Leistungen (Anfahrt, Zeit usw.) muss der Kunde auf jedenfall bezahlen. (Normalfall bei direkt bezogenen Leistungen wenn man sie bei einem Handwerker in Auftrag gibt).
Aber Achtung:
Da es sich hierbei um eine Auktion handelte kann es sogar sein dass hierbei die komplette Auftragssumme zu begleichen ist, auch wenn dein Mann ansonsten keine weiteren Leistungen bieten muss wenn diese jemand anderer ausführt.
Am besten mal bitte die AGB und sonstige Regeln von myhammer durchlesen und schauen ob diese Bestimmungen bezüglich der Auktion dort haben.
Ansonsten bitte einen Anwalt um Rat fragen (z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de).
Alternativ: Anwaltliche Erstberatung ist ja auch kostenlos => also ab zum Anwalt.
Lg
eigentlich niemand, das Risiko rechnet man vorher in den Gesamtstundenlohn ein, der für alle Kunden gilt.
Hallo, das wird schwierig, wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt. Da er aber bei my Hammer den Zuschlag bekommen hat und ein Preis vereinbart wurde, kann er den natürlich nun geltend machen. Es waren 2 übereinstimmende Willenserklärungen vorhanden und der Auftraggeber ist vertragsbrüchig geworden.
Verdienstausfall ???? wofür. Er hat doch noch gar nicht angefangen.
er hat aber andere aufträge dafür abgesagt den mein mann kann sich ja nich durch 5 teilen wenn er schon einen auftrag angenommen hat
Man kann von einem geschlossenen Vertrag nicht einfach zurück treten. Das gilt nur im Fernabsatzgesetz. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Vertragsverhältnis ohne Angaben von Gründen gekündigt und dieses entspricht nicht den Vorschriften des § 314ff BGB. Er kann den entstandenen Schaden geltend machen, da er wegen des zu erwartenden Auftrags keine anderen angenommen hat und somit einen Verdienstausfall hat.