Neue Steckdosen Löcher auf eigene kosten Oder der Vermieter?
Wir haben uns eine neue Küche bestellt und benötigten hierfür einige neue Steckdosen und mit dem Vermieter alles abgesprochen kam auch schon der Elektriker. Jedoch nach dem er seine Löcher reingemacht hat meinte er das die Löcher wir als Mieter auf eigene kosten wieder schließen müssen. Das ist doch totaler Schwachsinn oder nicht?
9 Antworten
Die Küche ist euer Eigentum. Wenn diese dann andere Elektroanschlüsse erfordert (und evtl. auch für Wasser und Abwasser). so ist das quasi euer Privatvergnügen welches ihr als Besteller des Handwerkers auch zu bezahlen habt. Natürlich könnt ihr mit dem Vermieter Andres vereinbaren, ich glaube aber kaum, dass der mitspielen wird. Du bräuchtest sogar die Erlaubnis des Vermieters zur Verlegung bzw. Neuschaffung von Anschlüssen jeglicher Art.
Bei eurem Auszug irgendwann darf der Vermieter sogar verlangen, dass der Zustand bei Einzug wieder hergestellt wird.
Da hat der Elektriker Recht, außer es sind sinnvolle Erweiterungen, diese kann man dann mit dem Vermieter abstimmen.
Wenn der Eigentümer den Urzusprung haben möchte, musst Du diesen wieder herstellen.
Stell dir vor der nächste Mieter möchte Steckdosen an anderer Stelle, der nächste Mieter wieder wo anders, dann sind bald überall Steckdosen.
Spätestens wenn Du selbst mal Eigentum hast, wirst Du verstehen warum der Mieter den Urzusprung wiederherzustellen hat und gewiss kein Schwachsinn ist.
Nein, das ist kein Schwachsinn. Es ist im Mietrecht so vorgesehen, dass du als Mieter Veränderungen beim Auszug wieder zurück bauen musst und die Wohnung im angemieteten Zustand zurück zu geben hast. Wohl gibt es ein paar Ausnahmen bei der Regelung, aber diese treffen in deinem Fall nicht zu, soweit dies aus deinen Infos zu erkennen ist.
Du hast es zwar mit dem Vermieter abgesprochen, dass du die Steckdosen anbringen lassen darfst. Aber diese Genehmigung entbindet dich nicht von der Pflicht zum späteren Rückbau. Du müßtest zusätzlich noch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Vermieter treffen (am besten schriftlich zur Nachweisbarkeit), dass du den Rückbau beim Auszug nicht vornehmen brauchst.
Da die Küche kein Bestandteil des Mietvertrages ist müssen auch die arbeiten an der Elektrik vom Mieter Bezahlt werden. Ist die Küche Miet Bestandteil des Mietvertrages ,trägt auch der Vermieter die Kosten der Erweiterung der Elektrik.
Generell die erweiterungen sind Löblich von einer Fachperson auch gemacht worden wegen möglicher Gewährleistungsansprüche später z.B. bei Problemen.
Wäre ich eigentümer des Hause würde ich sowas selbst machen ,keine Frage:-) . Hab ja Elektriker gelernt und da weis ich was ich da tue.