Wer zahlt im Krankheitsfall (Werkstudentenvertrag)?
Hallo, ich bin bei meinem Arbeitgeber als Werkstudent mit 20 Stunden pro Woche angestellt. Vorher hatte ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf Vollzeit. Jetzt war ich im März 3 Wochen wegen einer größeren Verletzung krank geschrieben und seit Oktober immer mal ein paar Tage wegen Migräne krank. Nun ist mir aufgefallen, dass ich nur für eine Woche im März Gehalt bekommen habe - die Woche, die ich gearbeitet habe. Laut Krankenkasse ist diese nicht verpflichtet, im Krankheitsfall für einen Studenten / Werkstudenten zu zahlen. Woher bekomme ich denn nun meinen Verdienstausfall? Ich muss ja trotzdem meine Rechnungen zahlen. BAföG beziehe ich nicht, da der Studiengang nicht BAföG fähig ist. Leider finde ich auch im Internet nichts, was meine Frage beantworten kann.
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
http://www.meinpraktikum.de/werkstudent/rechtliches
Schau da mal rein. Unter anderem steht hier:
Welche Rechte habe ich im Krankheitsfall?
Als Arbeitnehmer gilt für dich außerdem das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz. Das klingt kompliziert, regelt aber, dass du auch im Krankheitsfall weiterhin dein verdientes Geld bekommst. Ein Hinweis darauf muss also auch in deinem Werkstudentenvertrag stehen. Fällst du krankheitsbedingt für längere Zeit aus, ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir als Werkstudent für maximal sechs Wochen deinen Lohn auszuzahlen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass du von einem Arzt krankgeschrieben bist. Ab welchem Tag dein Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sehen möchte, sollte ebenfalls in deinem Werkstudentenvertrag stehen.
Ich habe es im Internet unter "Werkstudentenvertrag" gefunden.
Ich hoffe, du kannst damit was anfangen.
Viel Glück.
Es ist Gesetz und dein Arbeitgeber muss dir im Krankheitsfall 6 Wochen Lohn weiter bezahlen. Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht.
Aber ich würde mit meinem Chef mal reden und ihn auf den § 3 Abs. 1 Entgeldfortzahlungsgesetz hinweisen. Vielleicht druckst du dir das vorher aus, damit du was in der Hand hast.
Hey,
ein Werkstudent ist nichts anderes als ein normaler festangestellter Mitarbeiter und wird auch als solcher behandelt.
Nach § 3 Abs. 1 Entgeldfortzahlungsgesetz hast du ein Recht auf Lohnfortzahlung, solange du nicht länger als sechs Wochen krank bist.
LG Merlin
Okay, so habe ich das Gesetz nämlich auch verstanden. Also wenn in meinem Arbeitsvertrag eine Klausel mit Entgeltfortzahlung drin steht, ist diese unwirksam?! Ich mein, ein "einfacher" Arbeitgeber kann sich ja nicht über Bundesgesetze hinweg setzen oder? Vielen Dank schon mal.
Ich würde mal sagen ja, die ist unwirksam. Aber vielleicht kannst du sie ja kurz mal zitieren, dann können wir drüber schauen.
Pauschale Antworten sind meist nicht belastbar ;)
Wenn ich zu Hause bin, werde ich mal schauen und es hier Zitieren, Danke schon mal
Hallo, ja das hab ich auch gelesen, aber dann darf der Arbeitsvertrag darüber ja nichts stehen, was mich benachteiligt oder?