Ich bin student .. Mein Frau Hartz4? Wie kann ich unsere Leistungen von jobcenter rechnen?
Hallo zusammen ,
Ich bin student in 16 Fachsemester kein Bafög und arbeite ich als werkstudent .
880 Brutto 800 netto. Freiwillig kranken versichrung 180 €.
Wir haben ein neus Kind bekommen , deswegen hat meine Frau Hartz4 bekommen.
Kaltmiete mit Nebenkosten 399
Eltern geld 150.
Wie kann man unsere Leistung rechnen und wird es meine Versichrung von mein Einkommen abgezogen??
2 Antworten
Ich nehme an das es euer erstes Kind ist und das deine Frau nur das staatliche Mindestelterngeld von monatlich 300 € aufgeteilt auf 2 Jahre = pro Monat dann 150 € bekommt ?
Wenn von deinem Bruttoeinkommen keine Beiträge für die KV - abgeführt werden und du monatlich 180 € selber an deine KK - zahlen musst, dann müssen diese vom Jobcenter separat berücksichtigt werden.
Auf dein Bruttoeinkommen stehen dir Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und durch min.1 minderjähriges Kind 10 % Freibetrag von 1000 € - 1500 € Brutto dazu.
Ohne minderjähriges Kind wären es nur 10 % von 1000 € - 1200 € Brutto.
Bei 880 € Brutto wären das also erst einmal diese 100 € Freibetrag, auf die übersteigenden 780 € Brutto kommen ( 20 % Freibetrag ) 156 € dazu, der gesamte Freibetrag würde dann bei 256 € liegen.
Diese 256 € Freibetrag würden dann zunächst von deinen 800 € Nettoeinkommen theoretisch abgezogen und würde vorerst ein anrechenbares Einkommen von 544 € ergeben, davon müssten dann die 180 € KV - Beitrag abgezogen werden, am Ende blieb ein anrechenbares Einkommen von 364 €.
Da du als Student in der Regel keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen hast, muss man hier gar nicht weiter rechnen, weil diese ca.364 € die an anrechenbarem Einkommen übrig blieben unterhalb deines eigenen Bedarfs nach dem SGB - ll liegen und somit nichts auf den Bedarf deiner Frau und Kind angerechnet werden kann.
Deine Frau und angenommen min.1 Kind hätten dann ihren Bedarf, abzüglich eigenes anrechenbares Einkommen.
Der Bedarf deiner Frau läge derzeit bei 374 € Regelleistung für den Lebensunterhalt + 1/3 KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), also bei 399 € Warmmiete wären das 133 €, der Bedarf deiner Frau würde also bei min.507 € pro Monat liegen.
Dem Baby ( 0 - 5 Jahre ) stünden derzeit 240 € Regelleistung zu + diese 133 € KDU - Kopfanteil = min. 373 € monatlicher Bedarf.
Von diesen min.373 € Bedarf ginge das derzeitige Kindergeld von 194 € ab, deine Frau würde also fürs Kind noch 46 € für die Regelleistung ( 240 € - 194 € = 46 € ) bekommen + diese 133 € für den KDU - Kopfanteil = min. 179 € pro Monat.
Bei deiner Frau würden von den min.507 € Bedarf das Elterngeld abgezogen, hat deine Frau außer dem Elterngeld kein weiteres Einkommen, dann kann sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, es würden dann also max.120 € als anrechenbares Einkommen auf die min.507 € Bedarf angerechnet werden dürfen.
Es blieben dann min.387 € an Bedarf für deine Frau übrig, sie müsste dann mit den min.179 € fürs Kind um die 566 € monatlich vom Jobcenter bekommen.
Du müsstest dann deine 133 € KDU - Kopfanteil und deine weiteren Aufwendungen wie z.B. deine 180 € KK - Beitrag aus deinen 800 € Nettoeinkommen bestreiten.
ich verstehe nicht ganz was deine Frage ist, aber 180 Euro pro Monat für die Krankenversicherung ist der Mindestbeitrag.
Einkünfte aus Elterngeld werden dabei nicht als Einkommen angerechnet bei der Berechnung des Beitrags.