Welcher Zeitraum zählt bei der 20h-Regel für Werkstudenten?

5 Antworten

Du bist nur dann Werkstudent, wenn dein Studium zeitlich überwiegt. Dazu gibt es drei Dinge zu beachten:

  1. Während der Vorlesungszeit darfst du nicht mehr als 20 Stunden arbeiten
  2. Während der vorlesungsfreien Zeit (Wochenenden, Semesterferien) darfst du auch voll arbeiten
  3. Insgesamt darfst du im Kalenderjahr nicht mehr als 26 Wochen über die 20 Stunden kommen (sonst wäre es überwiegend)

@siola55 hat dir gerade die Links geschickt, in denen du das nachlesen kannst.

Deine Krankenkasse hat dafür einen Fragebogen, anhand dessen sie die versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen kann.

Für die Anmeldung als Werkstudent ist dein Arbeitgeber zuständig. Der muss einschätzen, ob es sich um eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder um eine Tätigkeit als Werkstudent handelt. Solange du als Werkstudent giltst, bist du in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert.

Dein BAföG hat damit nichts zu tun, das hängt nur vom Einkommen ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist eine feste wöchentliche Obergrenze. Du darfst in einer Woche nicht über die 20 Stunden kommen, egal wie der Durchschnitt wäre.

Für Werkstundenten gibt es die Regel, dass sie Kranken- und Sozialversicherung nicht bezahlen müssen und BAföG bekommen können, wenn sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten.

Werkstudenten müssen Kranken- und Sozialversicherungen zahlen (zwar nicht über den Arbeitgeber, aber dann eben über die studentische Krankenversicherung/Familienversicherung).

Und Bafög hat nichts mit den Stunden pro Woche zu tun, sondern nur mit dem Einkommen.

4dmin 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 20:51

Danke! Hast du eine Quelle dafür?

Fortuna1234  01.11.2018, 21:28
@4dmin

Die Seite ist auch nicht wirklich seriös. Das "Ein Studenten-Bafög" sollte schon ausreichen, um da gar nichts zu glauben ;)

Lies dir lieber das durch:

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Und bei regelmäßig über 20 Stunden verliert man tatsächlich seinen Studentenstatus, weil man dann davon ausgeht, dass der Mensch eben mehr arbeitet als studiert und deswegen Vollzeitarbeitnehmer wird und Teilzeitstudent. Man bleibt aber trotzdem eingeschrieben und hat auch Anspruch auf Bafög, Anspruch auf das Semesterticket etc.

Und die Ausnahme bildet eben die Werkstudententätigkeit, die extra für Studenten gedacht ist. Da gelten die 20 Stunden eben nur in der Vorlesungszeit.

Hi 4dmin,

da hilft dir studis-online.de gerne weiter unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450 € bzw. in dem Link hier: https://www.studis-online.de/werkstudent/

https://www.studis-online.de/werkstudent/#20-stunden-regel

https://www.studis-online.de/werkstudent/#26-wochen-regel

PS: Die 20 Wochenstundenregel ist auch wichtig für den Kindergeldanspruch der Eltern...

Ihr seid als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn ihr in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche jobbt. Sofern ihr eine Anstellung habt, in der ihr mehr arbeiten müsst, geht man davon aus, dass euer Studium hinter eurem Job zurücktritt und ihr mehr Arbeitnehmer seid als Studierende (Dies gilt aber nur für die Vorlesungszeit).

... somit wäre dein Studentenstatus gefährdet und damit der Kindergeldanspruch der Eltern :-((

Gruß siola55

Für Werkstundenten gibt es die Regel, dass sie Kranken- und Sozialversicherung nicht bezahlen müssen und BAföG bekommen können, wenn sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20h pro Woche arbeiten.

Dies ist falsch.

Werksstudenten müssen auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen, nur nicht entsprechend ihres Einkommens. Bedeutet über die Krankenversicherung der Studenten KVdS zahlen sie einen mtl. Beitrag von ca. 95 €.

Außerdem entsprechend ihres Einkommen, Rentenversicherungsbeiträge.

Sie sind nur von der Arbeitslosenversicherung befreit.

Und den Zeitraum hast du dir doch selbst schon beantwortet.

4dmin 
Beitragsersteller
 03.11.2018, 22:24

Von Rentenversicherung habe ich nichts erwähnt und 20h pro Woche sagt noch nichts über den Berechnungszeitraum aus.

Apolon  04.11.2018, 01:31
@4dmin

Dann informiere uns mal über weitere Details.

Allerdings unter Sozialversicherung versteht man Krankenversicherungs-, Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

Ich habe den Eindruck, du hast über deine gestellte Frage zu wenig nach gedacht.

Das ist im Jahresdurchschnitt.

4dmin 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 20:52

Danke! Kannst du mir bitte eine Quelle dafür geben?