Jobcenter will, dass ich BAFög beantrage, warum?

5 Antworten

wenn das jc volle miete zahlt und nicht nur den anteil deiner mutter, dann bekommt deine mutter auch leistungen für dich. vielleicht schaust du in den bescheid rein und guckst was dort unter deinem namen aufgeführt ist. vorrangig ist bafög für dich relevant. dort wird dein einkommen über 450 euro genauso angerechnet, wie im alg2 schon ab abzug der freibeträge.

beantrage bafög, gib den bescheid in kopie ans jc und harre der dinge die da kommen.

marielkln 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 14:14

Wie schon gesagt, sehe ich nicht ein Bafög zu beantragen, wenn mir das Bäfög-Geld abgezogen oder gestrichen wird, da ich zu viel verdiene. Dann lieber gar nicht beantragen. Ich zahle von mir aus gerne die Hälfte der Miete und andere Ausgaben, aber ich sehe es nicht ein extra einen Antrag auf Bafög zu stellen, der eh nichts bringt.

markusher  20.05.2019, 08:05
@marielkln

dir wird nichts gestrichen. du bekommst einfach nur weniger bafög, wenn du bedarfsüberdeckend verdienst. das passiert auch im alg2, nur das hier die freibeträge anders gestrickt sind. beantragst du kein bafög, werden deine leistungen gestrichen und deine mutter erhält nach abzug übersteigendes kindergeld nur noch einen teil regelsatz für sich und die hälfte der miete. es steht dir dann frei, von deinem einkommen die kosten exakt zur hälfte zu tragen oder eben auszuziehen.

Wen du bzw deine muter keine situng für dich bekomt dan kanndas mat auch nichts vordern aber Da du dort wohst bekommt deine muter die miete für dich !

Du bsuit abe rnicht gezwunegen shculden zu mahcne bzw ein kredit aufzunehmen nur weil die woleln teile einfahc miutdas du sowieos nur für2-3 maonte bafög bekomen würdest und du lieber daruf verzischtest!

Wenn dir Bafög - zusteht, dann ist das eine vorrangig zu beantragende Leistung.

marielkln 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 03:04

Also soll ich zusehen, wir mir mehr als die Hälfte des Lohns abgezigen wird ? Was ein Quatsch.

marielkln 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 03:08
@marielkln

Wie ich bereits erwähnt habe, brauche ich diese Leistung nicht! Ich kann gut und gerne für meinen Teil aufkommen (Miete, etc), wozu der ganze Stress mit dem Papierkram ??

markusher  19.05.2019, 11:12
@marielkln

dein lohn wird dir so oder so abgezogen vom bedarf. dafür zahlst du deine hälfte miete, strom, lebensmittel, kosmetika, internet/telefon/handy etc von deinem gehalt an deine mutter.

isomatte  20.05.2019, 09:12
@marielkln

Wenn du unter 25 bist und deine Mutter keine Leistungen mehr für dich bekommt, dann kannst du deinen Bedarf durch dein anrechenbares Einkommen bereits jetzt schon decken und deshalb würdest du jetzt schon nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören.

Deshalb kann es dann auch nicht sein das deine Mutter die volle Miete vom Jobcenter bekommt, denn wenn du nicht mehr zur BG - deiner Mutter gehörst, dann bekommt sie nur noch ihren Bedarf vom Jobcenter, dazu gehört dann aber nur noch 50 % der Warmmiete, wenn du mit deiner Mutter alleine wohnst.

Ab 18 und unter 25 stehen dir derzeit min.339 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + 50 % der Warmmiete, dass ergibt dann dein Bedarf.

Angenommen die Miete würde bei 500 € warm liegen, dann kämen zu deinen 339 € Regelbedarf noch 250 € für deinen Anteil der Warmmiete, dein Bedarf läge dann bei min.589 € pro Monat.

Nun käme es darauf an was du Brutto und Netto verdienst und was du außer dem Kindergeld von derzeit 194 € ( ab Juli 204 € ) evtl.noch an Einkommen hast.

Auf dein Erwerbseinkommen kannst du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen, dass wären zunächst 100 € Grundfreibetrag vom Bruttoeinkommen, ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und ab 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du angenommen monatlich 800 € Brutto verdienen und 650 € Netto aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 240 €, dieser würde dann theoretisch von deinen 650 € Nettoeinkommen abgezogen und würde ca.410 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben.

Zu diesen ca.410 € käme dann dein Kindergeld von 194 € bzw.dann 204 € und würde ein anrechenbares Einkommen von ca.600 € ergeben, damit könntest du deinen angenommenen Bedarf von 589 € decken und würdest aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Nun kommt das Problem, denn der Überschuss der dann über deinem Bedarf liegt wird deinem Kindergeld zugerechnet und nicht mehr benötigtes Kindergeld würde wieder zum Einkommen deiner Mutter und würde ihren Leistungsanspruch dementsprechend mindern.

Wenn du aber jetzt keine vorrangig evtl.zustehenden Leistungen wie z.B. Bafög - beantragst, dann wärst du ja weiterhin auf einen Großteil deines Kindergeldes angewiesen und das Jobcenter könnte es nicht mindernd auf den Bedarf deiner Mutter anrechnen.

Würdest du der Aufforderung Bafög - zu beantragen nicht nachkommen, dann könnte es sein dass das Jobcenter dein Kindergeld als fiktives Einkommen auf den Bedarf deiner Mutter anrechnet und sie das Kindergeld dann zur eigenen Bedarfsdeckung verwenden müsste.

Hat sie außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen auf das sie schon Freibeträge geltend machen würde, dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Für dich würde das dann bedeuten, du hättest nur noch dein Nettoeinkommen und müsstest dann außer deinen 50 % Warmmiete und 50 % für Strom auch noch deinen Lebensunterhalt usw.selber bestreiten.

An deiner Stelle würde ich einen Bafög - Antrag stellen und wenn du halt durch dein hohes Einkommen keinen oder nur noch wenig Anspruch hast dann ist das halt so.

Dann ist das Jobcenter zufrieden und du hast deine Ruhe oder du verzichtest auf den Antrag und somit ggf.auf dein Kindergeld, wenn dieses dann als Bedarf deiner Mutter angesehen würde.

Wenn du mit deinem Nettoeinkommen deinen Bedarf bzw.Lebensunterhalt inkl.Anteil für Warmmiete, Strom usw.decken kannst, dann musst du auch keinen Antrag stellen.

Hartz-IV steht nur Leuten zu den quasi keine anderen Leistungen zustehen. Deswegen hat man andere Leistungen, auf die man eventuell Anspruch hat, vorrangig zu beantragen. Außerdem freut sich das Jobcenter Geld gespart zu haben.

marielkln 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 03:20

Das JC sparrt doch auch, wenn ich BAföG nicht beantrage bzw. das Studierendenwerk sparrt.

Ich kriege keinen Cent vom JC und meine Mom auch nicht. Ich bin bei der Abrechnung gar nicht mehr drin! Das Einzige ,was mit mir zu tun hat, ist dass das JC die volle Miete zahlt. Aber ,wie schon gesagt ,bin ich gewillt die Hälfte der Miete und andere Abgaben zu zahlen .

JobcenterTycoon  19.05.2019, 03:34
@marielkln

Das BAföG zieht dir garnichts ab, du behälst deinen Lohn, nur bekommt man dann weniger/kein BAföG. Irgendwie hängst du da mit drinnen, frage mal deine Mutter was sie für dich an Leistungen beantragt hat. Eigendlich fliegt man automatisch aus der Bedarfsgemeinschaft raus wenn man für sich selber aufkommen kann, aber du musst dann wirklich alles selber bezahlen.

Und falls das Jobcenter irgendwie auf die Idee kommen sollte deswegen das Geld deiner Mutter zu kürzen: Sofort dagegen Widerspruch mit Einstweiligen Rechtsschutz (Aufschiebende Wirkung des Widerspruches) einlegen! oder am besten gleich einen Fachanwalt für Arbeits- und sozialrecht aufsuchen der dann den Widerspruch mit der Einstweigen anordung einlegt.

https://hartz4widerspruch.de/news/darf-das-einkommen-meiner-kinder-angerechnet-werden/

Normalerweise steht dir aber aufgrund des hohen einkommens aber kein BAföG zu.

JobcenterTycoon  19.05.2019, 03:41
@marielkln
Und falls das Jobcenter irgendwie auf die Idee kommen sollte deswegen das Geld deiner Mutter zu kürzen

Ich meinte damit übrigens nicht die Miete, sondern den Regelsatz. Also wenn das JC sagen wir mal den Regelsatz deine Mutter auf 100 Euro oder so kürzen würde.

markusher  19.05.2019, 11:13
@marielkln

wenn das jc volle miete zahlt, bist du also doch mit drin. denn sonst bekäme deine mutter nur die hälfte der miete.

Echt heftig, was dir passiert. Bafög muss man ja auch zurückzahlen...

Spätestens 5 Jahre nach  BAfög-Förderhöchstdauer musst du beginnen, BAföG zurückzuzahlen.