Firma zahl allen Weihnachtsgeld außer den Werksstudenten?
Ich finde das ungerecht, da wir teilweise mehr Arbeitsleistung erbringen als die Teilzeitkräfte mit Hauptschulabschluss die sich regelmäßig über ein 13tes Gehalt freuen dürfen.
Gerade als Student ohne Bafög ist man auf jeden Cent angewiesen. Gibt es da in Deutschland eine verbindliche Rechtsgrundlage zu (wenn ja welche)? Ich arbeite als Werksstudent in der Telekommunikationsbranche und habe einen unbefristeten 18 Stunden/Woche Vertrag, falls das eine Rolle spielt.
4 Antworten
Gibt es da in Deutschland eine verbindliche Rechtsgrundlage zu (wenn ja welche)?
Es gibt zwar kein direkt anwendbares Gesetz dazu, aber Du hast in einem Kommentar schon richtig auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG) verwiesen.
Wenn im Betrieb allgemein ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, dann darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von dieser Leistung ausschließen, wenn es dafür keinen nachweislichen sachlichen Grund gibt! Und die Arbeitnehmereigenschaft "Werkstudent" ist kein solcher Grund!
Es gibt dazu zahlreiche Informationen im Internet, z.B. aus https://ecampus.haufe.de/karriere/weihnachtsgeld-auch-fuer-praktikanten-und-werkstudenten/ :
Wenn im Arbeitsvertrag mit dem Werkstudenten kein Weihnachtsgeld
geregelt ist, aber alle anderen Arbeitnehmer im Betrieb ein Urlaubs- /
Weihnachtsgeld bekommen, dann hat auch der Werkstudent einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das ist im Gleichbehandlungsgrundsatz festgelegt.
Also kurz und bündig:
Als Werkstudent hast auch Du Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld (und andere Sonderleistungen), wenn dies im Betrieb allgemein gewährt wird.
Wenn es keine vertragliche Ausschlussklauseln gibt (arbeitsvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat), nach deren Verstreichen ab Entstehung oder Fälligkeit des Anspruchs dieser Anspruch verwirkt ist, dann gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist oder fällig war (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 195 "Regelmäßige Verjährungsfrist"). Bis zum 31.12.2016 kannst Du dann also noch Ansprüche aus 2013 geltend machen (bis Ende 2017 Ansprüche aus 2014 usw.).
Danke für die sehr aufschlussreiche und vollständige Antwort!
Das kommt auf den Vertrag an, denn dir dein Arbeitgeber gegeben hat, das wäre eine Verhandlungssache
@ TheAllisons:
Das ist in diesem Fall falsch!
Das hat weder mit vertraglicher Regelung noch etwas mit "Verhandlungssache" zu tun, wenn im Betrieb allgemein Weihnachtsgeld gezahlt wird!
In dem Fall besteht ein Anspruch für alle Arbeitnehmer, wenn nicht nachweisbare sachliche Gründe einen Ausschluss von der Gewährung erlauben!
Ja, aber was ist mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, findet dieser hier nicht Anwendung?
Ja Deinen Arbeitsvertrag.
Aha, dann hab ich ja so ein Glück, das steht tatäschlich in meinem mit drin. Nun gut, wenn Du jeden Arbeitsvertrag kennst, wirst Du sicher auch die Lösung finden.
Was ist das denn für ein dreister Kommentar. Es ist doch selbstverständlich das ich meinte das es bei keinem in meiner "Firma" steht... Selbst ein Kleinkind was googeln kann findet in 2sek das so was selbstverständlich auch vertraglich geregelt werden kann. Wenn ich irgendeine schwammige Antwort gewollt hätte welche ohne rechtlichen Sachverstand geschrieben wird kann ich auch bei Wikipedia nachlesen. Ich finde wenn man es nicht weiß kann sich den Kommentar auch schenken. Aber Hauptsache einfach mal was kommentiert...
Naja, ist eigentlich ganz einfach, Du hast schon den Anspruch auf diese Sonderzahlung, dein AG darf sie Dir nicht verweigern, das kannst Du ohne Probleme verlangen, aber mich stört Deine Ausdrucksweise, das klingt eigentlich nur nach Neid, und ich glaube auch nicht, dass Du auch nur Ansatzweise die Arbeitsleistung anderer Menschen beurteilen kannst. Aber rein rechtlich darfst Du nicht schlechter gestellt werden.
Ich finde das ungerecht, da wir teilweise mehr Arbeitsleistung erbringen als die Teilzeitkräfte mit Hauptschulabschluss die sich regelmäßig über ein 13tes Gehalt freuen dürfen.
@ FragaAntworta:
Deine Antwort ist in diesem Fall hier nur falsch - Dein Kommentar aber ist wegen "Neid" und "Ausdrucksweise" einfach Blödsinn!
Dann bist Du wahrscheinlich hocherfreut und dankst Deinem Arbeitgeber, dass er Dir nicht gewährt, was sonst allen gewährt wird - Du verzichtest ja wohl gerne auf ein 13. Monatsgehalt oder eine sonstige zusätzliche Leistung, die Dir zusteht?!
@Familiengerd, Nein das stimmt nicht, er hat Anspruch darauf. Mein Kommentar und was ich davon halte wie der Werkstudent argumentiert.
Ich finde das ungerecht, da wir teilweise mehr Arbeitsleistung erbringen als die Teilzeitkräfte mit Hauptschulabschluss die sich regelmäßig über ein 13tes Gehalt freuen dürfen.
Das klingt soagr sehr nach Neid, ansonsten wäre ja wohl keine Herausstellung des angeblichen Abschlusses an einer Schule.
Und den zweiten Absatz Deines "Kommentares", schenk ich mir, der ist einfach nur Unsinnig, und passt nicht.
Allerdings sehe ich, das Ironie und Sarkasmaus nicht Dein Ding sind.
Wozu sollen Ironie und Sarkasmus - die hier übrigens auch nicht zu finden sind - in diesem Fall gut sein?
Hier geht es um Antworten zu einer rechtlichen Frage; und da sind solche "moralischen" Bewertungen und Äußerungen, wie Du sie triffst, völlig fehl am Platz und sowieso nicht gerechtfertigt: Du erlaubst Dir Urteile, für die es überhaupt keine sachliche Basis gibt!
Ende!
Wozu sollen Ironie und Sarkasmus - die hier übrigens auch nicht zu finden sind - in diesem Fall gut sein?
Hier geht es um Antworten zu einer rechtlichen Frage; und da sind
Ende!
solche "moralischen" Bewertungen und Äußerungen, wie Du sie triffst,
völlig fehl am Platz und sowieso nicht gerechtfertigt: Du erlaubst Dir Urteile, für die es überhaupt keine sachliche Basis gibt!
Eben, und das ist doch bereits geklärt, zudem bist Du nicht dazu berufen alle zu belehren, Bescheidenheit ist schließlich eine Tugend und kein Makel. Du darfst gerne Kommentare hinterlassen, ich schreibe Dir nicht vor was Du zu tun und zulassen hast, versuche das ganze weniger persönlich zu nehmen und versuche mal über Dich hinauszuwachsen. Und wenn Dein Ego Dich dazu zwingt, dann versuche es abzulenken.
Das ist schlicht alles Unfug!
Es geht hier um eine rechtliche Frage, nicht um Moral oder Psychologie - auch wenn Du meinst, weiter auf dieser Ebene "argumentieren" zu müssen (in Ermangelung sachlicher Argumente).
Aber das ist hier untauglich! Und wenn hier etwas falsch ist, dann merke ich das an, ob es Dir passt oder nicht; dabei schreibe ich Dir nichts vor, sondern benenne es schlicht und einfach, auch wenn Du das fälschlich "alle belehren" nennst - denn es betrifft nicht "alle", sondern nur "falsche" und unsachlich wertende Aussagen wie Deine!!
Mit "Bescheidenheit", "Tugend" oder "Makel", mit "persönlich nehmen" und "meinem Ego" hat das nichts zu tun!
Gib sachlich richtige Antworten, dann brauchst Du Dich auch nicht "auf den Schlips getreten" zu fühlen!
Ende!
Also familiengerd, einmal noch, was ist falsch daran, dass er Anspruch darauf hat? Erklär mir mal was ich damit falsch gemacht habe, denn das habe ich noch nicht von Dir gelesen.
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, ist echt ungerecht aber so ist das halt.
Ja, aber was ist mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, findet dieser hier nicht Anwendung?
Dann würden auch alle das gleiche Gehalt bekommen :)
das gleiche Gehalt
Auch das ist falsch!
Das Gehalt ist von der Gleichbehandlung nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht betroffen!
Lerne mal zwischen den Zeilen zu lesen....
Und was soll da denn wohl stehen?
Im Übrigen kommt es bei Fragen zu juristischen Sachverhalten auf Genauigkeit an, nicht auf das "Lesen zwischen den Zeilen" oder sonstige kryptische Aussagen!
@ webflexer:
ist echt ungerecht aber so ist das halt
Aber "so ist das halt" als Antwort völlig falsch!
Erstens kann Weihnachtsgeld (wie auch Urlaubsgeld und andere "freiwillige" Leistungen) trotz Freiwilligkeit des Arbeitgebers aus mehreren Gründen eine verpflichtende Leistung sein!
Zweitens darf der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen nicht von einer Leistung, die er im Betrieb allgemein gewährt, ausschließen, wenn es dafür keinen nachweislichen sachlichen Grund gibt!
Klar - aber was willst Du mir damit jetzt sagen??
Das ändert absolut nichts daran, dass Deine Aussage, dass alleine schon die Tatsache der Freiwilligkeit einer Leistung den Arbeitnehmer nicht zur Leistung verpflichten würde, schlicht falsch ist!
Das gilt auch dann, wenn er sich bei der vertraglichen Gewährung alleine auf die Freiwilligkeit berufen würde, um damit einen Rechtsanspruch auszuschließen - damit hätte er nämlich "Pech" gehabt!
Die Tatsache der Freiwilligkeit einer Leistung sagt überhaupt nichts darüber aus, ob der Arbeitgeber nicht doch zur Leistung verpflichtet ist!
Ich will damit sagen das ich schon bei mehreren Firmen beschäftigt war die allen Beschäftigten bis auf Werksstudenten, Praktikanten und Arbeitnehmern mit zeitbefristeten Verträgen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt haben. Das waren Firmen die hatten mehr als 750 Mitarbeiter - also keine kleinen 3 - Mann Firmen.
allen Beschäftigten bis auf Werksstudenten, Praktikanten und Arbeitnehmern mit zeitbefristeten Verträgen kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Tatsächlich so - oder nicht doch anders herum???
Das waren Firmen die hatten mehr als 750 Mitarbeiter - also keine kleinen 3 - Mann Firmen.
Ja und? Die schiere Größe eines Betriebs hat noch nie Rechtsverletzungen verhindert! Als wenn das ein Argument wäre ...
Ach Gerdilein.....habe keine Lust jetzt eine Grundsatzdebatte zu führen. Das Gesetzt ist das eine und das wahre Leben das andere.
Schau dir nur unsere Bundesregierung (Bundeskanzlerin) an, die bricht jeden Tag Gesetze und wer hat Sie verklagt? Kapierste es jetzt?
Na, wenn das nicht mal richtig sachliche, unwiderlegbare Argumente sind ...
Oder anders gesagt: Das ist jetzt der pure - und (politisch-)polemische - Schwachsinn! Was soll bei einem solch hanebüchenen Unsinn denn wohl noch zu "kapieren" sein?!?!
Das steht bei keinem Mitarbeiter im Arbeitsvertrag