Instandsrücklagen bei ETW?

4 Antworten

Die Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage erfolgen in der Regel monatlich und richten sich nach dem voraussichtlichen Bedarf. Die Höhe beschließt die Eigentümerversammlung. Sie kann auch gänzlich ausgesetzt werden, wenn absehbar keine größeren Renovierungen anstehen und die vorhandene Rücklage für normale Reparaturen ausreicht. Die Hausverwaltung muss halt in der Lage sein, solche Sachen aus der Instandhaltungsrücklage zu decken.

Es kann auch vereinbart werden, dass bei größeren Maßnahmen (die ja in der Regel mit Vorlauf geplant werden) dann Sonderzahlungen getätigt werden, so schlummert das Geld nicht unnötig auf dem Hauskonto. Erst nach der Ausgabe des Geldes kannst du das von der Steuer absetzen, da es bis dahin ja zu deinem Vermögensanteil an der Rücklage gehört.

Das Rücklagenkonto sollte ja schon einen gewissen Kontostand aufweisen. Rückwirkend brauchst Du da nichts (mehr) einzahlen, das hat der Verkäufer der Wohnung gemacht. Zukünftig zahlst Du mit dem Hausgeld monatlich auch Rücklagen.

Zusätzlich kann es Dir aber passieren, dass Du eine Sonderzahlung machen musst, wenn zum Beispiel das Dach neu gedeckt werden muss, das Geld auf dem Rücklagenkonto aber nicht reicht.

msnquaschner27 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 18:40

Also kommen lediglich zum Hausgeld noch immer einen monatlichen Teil an Rücklagen dazu, wenn ich es richtig verstanden habe?

derhandkuss  07.09.2017, 18:45
@msnquaschner27

Die Rücklagen sind im Hausgeld bereits berücksichtigt.

Der Hausverwalter stellt den Eigentümern einmal jährlich einen Wirtschaftsplan vor. Hier sagt er dann jedem Eigentümer, wie viel Wohngeld er zukünftig zu zahlen hat. In diesem Zusammenhang erklärt er auch, wie sich das Hausgeld (in welcher Höhe) für jeden Eigentümer zusammen setzt. Daraus kannst Du dann ersehen, wie hoch der Anteil Deines Hausgeldes an den Rücklagen ist.

msnquaschner27 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 18:48
@derhandkuss

Ah okay! Also z.B. ist beim Kauf eine Instandsrücklage von 5000€ zu leisten. Das Hausgeld beträgt 150€. Und in diesen 150€ die man monatlich bezahlt, bezahlt man Spießer die 5000€ "ab" ?

Tut mir leid, bin bisschen begriffsstutzig und will nachher nicht so ahnungslos dastehen.

derhandkuss  07.09.2017, 18:54
@msnquaschner27

Nein, Du bezahlst beim Kauf natürlich keine 5000 € ins Rücklagenkonto ein. (Das hat der Verkäufer der Wohnung in der Vergangenheit bereits gemacht)

Du zahlst monatlich zum Beispiel 150 € Hausgeld. Davon sind dann zum Beispiel 12 € Rücklagen (monatlich).

Muss das Dach dann aber in Zukunft gedeckt werden, die Rücklagen reichen dafür aber nicht, musst Du eine Sonderzahlung von beispielsweise 900 € oder 2500 € leisten.

msnquaschner27 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 19:16
@derhandkuss

Vielen Dank habe es verstanden !! :))

Du übernimmst die Rücklagen des Vorgängers und zahlst dann jeden Monat deinen Teil dazu.

msnquaschner27 
Beitragsersteller
 07.09.2017, 18:35

Also müsste ich beispielsweise 5000€ Rücklagen nicht sofort bezahlen, sondern monatlich? 

Sofort bezahlen müsste ich dann "nur" die Erwerbsnebenkosten?!

AnglerAut  07.09.2017, 18:44
@msnquaschner27

Du musst sie auch später nachzahlen. Die Gemeinschaft hat Rücklagen, mit dem Kauf erwirbst du auch einen Anteil daran. Und ja, nur die kaufnebenkosten sind sofort fällig.

In der Regel ist es eine monatliche Zahlung.