Hausgeld erhöht?
Hi
Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft das ältere Paar hat vorher 180€ gezahlt Hausgeld und jetzt hab ich die Wohnung gekauft und das Hausgeld wurde auf 220€ erhöht dürfen die das einfach so erhöhen bei einem neuen Bewohner?
5 Antworten
Das Hausgeld wird nicht einfach so erhöht. In der Eigentümerversammlung wird ein Wirtschaftsplan beschlossen, der die zu erwartenden Kosten darstellt. Der neue Betrag wäre auch fällig geworden, wenn die Wohnung nicht grad zufällig verkauft worden wäre!
Kommt drauf an, wie die Gemeinschaft das beschließt! Außerdem gehört die Zuführung zur Rücklage ebenfalls zum Hausgeld. Also, selbst wenn beschlossen wird, dass Maßnahmen über die Rücklage finanziert werden aber es ist eben gar nicht genug Geld in der Rücklage, erhöht sich das Hausgeld.
Ihr beschließt jedes Jahr über den Wirtschaftsplan. Der Verwalter erläutert in der Versammlung warum welche Positionen verändert wurden usw.. Es kommt dann eh am Ende des Tages darauf an, welche Kosten tatsächlich angefallen sind. Dann wird über den Wirtschaftsplan abgerechnet...
Das könnte man vermuten...aber meistens ist es nicht so. Die Kosten steigen ja generell. Und dann ist eine andere Instandsetzung/Instandhaltung notwendig ....usw.
... und warum? ... Solche Kosten und Lasten werden doch aus der Rücklage entnommen, oder?
Warum sollte die HV das nicht dürfen?
Das ist so ähnlich wie bei der Vermietung. Neuer Mieter - neue Konditionen.
Man bedenke das der Durchschnitt für Hausgeld etwa 3 - 4 € pro m² beträgt.
... das darf ein Verwalter eben nicht, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Auch im WEG Recht alles ganz einfach!
Das Hausgeld wird gemäß dem von der Gemeinschaft beschlossenen Wirtschaftsplan für das laufende Jahr und solange fort erhoben, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird. Sie trifft wohl die Neufestsetzung, die dann aber auch alle übrigen Miteigentümer betrifft. Sie können das in den Abrechnungen und den Beschlüssen der Gemeinschaft selber nachlesen; außerdem kann der Verwalter Ihnen das beantworten! Hier ist niemandem die Beschlußlage bekannt!
.... nein, darf eine WEG nicht. Ein ET hat das zu leisten, was gemäß genehmigtem Wirtschaftsplan zu leisten ist. ET ist der, der im Grundbuch eingeschrieben wurde.
Vielleicht wurde bei der letzten Eigentümerversammlung diese Erhöhung beschlossen? Nur wegen Besitzerwechsel wird normalerweise nicht erhöht. Kann Dir doch eigentlich auch Recht sein, wenn Du nicht alles vebrauchst, bekommst Du bei der nächsten Abrechnung was zurück.
Okay dank
Hi
Könntest du mir das etwas präziser erklären mit dem Verbrauch :)
Im Hausgeld ist ja einiges enthalten, wie der Strom vom Treppenhaus, Aufzug (sofern vorhanden), Pflege der Außenanlage, vielleicht Reinigung des Treppenhauses, Schornsteinfeger, Euer Wasserverbrauch wahrscheinlich auch. Wenn Ihr jetzt weniger Wasser verbraucht, dann bezahlt Ihr nach einem Jahr etwas weniger. Auch kann es sein, dass demnächst eine Renovierung ansteht und daher das Hausgeld erhöht wurde, damit nicht jeder Eigentümer eine große Sonderumlage bezahlen muss.
Ok
Und nach den Renovierungsarbeiten wenn die Kosten gedeckt wurde geht das Hausgeld wieder irgendwann runter ?