Wer zahlt den neuen Boden in der Mietwohnung?
Hallo zusammen :)
Ich schaue mich derzeit nach einer neuen Wohnung um und habe nun eine ins Auge gefasst, die mir rundum gut gefällt, aber nach einer Modernisierung noch weder Boden- noch Wandbeläge hat. Der Makler konnte mir noch keine verbindliche Antwort geben, also wollte ich mich mal erkundigen, wie so etwas IN DER REGEL gehandhabt wird: Wer muss den neuen Boden und den ersten Wandbelag zahlen? Der Vermieter oder der Mieter? Falls ich als Mieter (zu)zahlen muss, darf ich dann auch aussuchen, was für ein Belag es sein soll?
Ich würde mich über Erfahrungen und Einschätzungen freuen, vielen Dank!
5 Antworten
In der Regel der Vermieter, da das Dinge sind die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Wenn du die Tapeten z.B. bezahlst, nimmst du die mit, wenn du mal ausziehst? :-)
Eigentlich der Eigentümer/Vermieter! Varianten gibt es allerdings verschiedene vor einem Abschluss des Mietvertrages. Verhandlungssache
Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass eine Wohnung nur mit Boden- und Wandbelägen vermietet werden darf. Es kann also auch vereinbart werden, dass der Mieter dafür zuständig ist, dann darf er beides aber natürlich bei Auszug auch wieder entfernen.
Da solltest du dich am besten mit dem Vermieter absprechen .
Normal ist er nicht verpflichtet die Wohnung zu renovieren.
Auf jeden Fall solltest du Dich mit dem Eigentümer der Wohnung absprechen und eine Einigung finden was da gelegt wird und dieses ja auch bezahlt. Der Eigentümer kann ja nur billiges Material verwenden das er Natürlich bezahlen muss.
Wenn du was besonderes möchtest solltest du die Mehrkosten mittragen.
Ein Boden ist ja drin. Halt nur kein Bodenbelag. Wie sagt, sowas mit dem Vermieter direkt klären. Makler sind da nicht für zuständig.
Wer muss den neuen Boden und den ersten Wandbelag zahlen?
Das kommt darauf an wie die Wohnung vermietet bzw. angeboten wird.
Falls ich als Mieter (zu)zahlen muss, darf ich dann auch aussuchen, was für ein Belag es sein soll?
Das kann nur der Vermieter beantworten.
Der Makler konnte mir noch keine verbindliche Antwort geben,
Das können Makler ohnehin nicht. Sie sind für die Vermittlung des Vertrages das, nicht um vertragliche Inhalte zuzusagen. Das kann/darf allein der Vermieter.
Auch nicht, wenn kein Boden drin ist, so wie in diesem Fall? Im Moment ist es nur roher Beton.