Riss/kleines Loch in PVC Boden verursacht was als Mieter tun (Haftpflicht, oder gilt dies als Abnutzung...)?
Beim Möbelrücken bin ich etwas hängengeblieben, die Ecke eines Möbelstücks hat damit den Boden eingedrückt, was einen Riss in den PVC Belag verursacht hat. Natürlich genau in der Mitte des Zimmers. :O
Meine Frage, kann man sowas über die Haftpflicht klären oder muss ich einfach damit leben das ich weniger von der Kaution zrückbekomme wenn ich umziehe?
Oder zählt das als Schönheitsreperatur so dass ich versuchen muss den zu kleben? Ich werde wenn ich kann die Wohnungsgesellschaft fragen aber wäre nett wenn mir jemand einen Rat geben könnte
Danke im Vorraus (:!
3 Antworten
Hey,
du solltest mit deinem Vermieter sprechen. Es ist schon möglich das über die Haftpflichtversicherung laufen zu lassen wenn Mietsachschäden mitversichert sind. Es kann auch sein das es deinem Vermieter nicht so wichtig ist. Wenn du es der Haftpflichtversicherung meldest prüfen die den Vorgang und erstatten den Zeitwert. Also den Wert nach Abzug der Nutzungsdauer. Ausserdem ist bei Mietsachschäden öfter eine Selbstbeteiligung vereinbart. Also auch kurz bei der Versicherung nachfragen wie es in dem Fall aussieht.
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Wenn Du nicht gerade beim Einzug schon den Boden "zerstört" hast, würde ich an Deiner Stelle den Vermieter darauf hinweisen und ihm die Eigenreparatur anbieten http://www.selbst.de/bodenbelaege-ausbessern-97.html). Bei einem "netten" und längerfristigen Mieter sollte das kein Problem darstellen.
Der Vermieter (ich bin auch einer) bildet eine Rücklage für u.a. Bodenerneuerung nach einer gewissen Zeit / Nutzungsdauer. Wenn der Boden schon ein paar Jahre überdauert hat und es wirklich eine kleine Fehlstelle ist, würde ich als Vermieter einer Reparatur zustimmen. Später wird dann der Boden sowieso ausgetauscht.
In Nassbereichen (z.B. Küche) sollte der Riss auf jeden Fall saniert werden (oder wenn Du den Bereich nass rauswischt).
a) Das spart die Versicherungsthematik (und eine SB ist eigentlich immer dabei)
b) eine Kautionsminderung bei längerer Mietdauer ist ebenfalls nicht zu erwarten (siehe Rücklage).
Abnutzung wäre es dann, wenn Du regelmäßig Deine Möbel verrücken müßtest. Da man das aber nur ganz selten macht, ist es der Schaden praktisch durch ein einmaliges Ereignis entstanden und somit ein Haftpflichtschaden.